DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-05 |
+++ Neue Präventions-Webseite www.immer-am-ball-bleiben.de online +++ Gefahr Fuchsbandwurm – wie kann ich mich schützen? +++ Praxisgerechte Lösungen – Software für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung +++
+++ Hart im Nehmen, sicher im Einsatz – das Gebläsefiltergerät Dräger X-plore 8000 +++ Lösungen für Industrie und Büro +++ Workwear trifft Freizeitlook +++ Zahlreiche PSA-Produktpremieren in Düsseldorf +++ Ein deutliches Plus an Sicherheit & Komfort +++ Warnschutzkleidung – Komplettsortiment nach EN ISO 20471 +++ Fußschutz der neusten Generation +++ Dynamisch sitzen, besser arbeiten – Präventionslösungen zum gesunden Sitzen +++
Physikalisch gesehen ist der menschliche Körper ebenso eine Last wie jeder Gegenstand. Das gerät beim Bewegen von Menschen in der Pflege oft aus dem Blick. Aber auch dort gilt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Beim Umsetzen der rechtlichen Vorgaben können die Betriebe vielfältige Unterstützung in Anspruch nehmen – genauso wie für weitere Aspekte der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Die Umstellung in der deutschen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2004 hinsichtlich der Einführung von ausschließlich gesundheitsbasierten Grenzwerten für die Luft am Arbeitsplatz hatte Folgen insbesondere für die Expositionsbewertung krebserzeugender Stoffe. Die Technischen Richtkonzentrationen (TRK) mussten zurückgezogen werden, und da für diese Stoffe in den meisten Fällen keine Wirkschwellen ableitbar sind, wurden neue Bewertungsmaßstäbe benötigt. Nach umfangreichen Diskussionen in einer gesonderten Projektgruppe des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) ist dann im Juni 2008 die Bekanntmachung für Gefahrstoffe 910 (BekGS 910) veröffentlicht worden.
Das Medizinproduktgesetz wurde seit seiner Inkraftsetzung 1995 bereits mehrmals geändert. Mit der jetzigen Reform will die EU-Kommission aber eine grundlegende Änderung des Medizinprodukterechts erwirken. Was sind die Hintergründe, die Motive und praxisrelevanten Änderungen dieser vollständigen Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte?
Der zweite Teil der vorliegenden Artikelserie befasst sich mit den besonderen Gefährdungen, wie sie aufgrund der Arbeitsaufgabe und -umgebung beim Arbeiten mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen entstehen können. Die Rechtspflichten des Maschinenbedieners sind weitreichend und können nur dann wahrgenommen werden, wenn sich der Bediener jederzeit verantwortlich verhält. Ohne geeignete Ausbildung ist dies jedoch nicht möglich.
Die Frage, was ein Arbeitgeber einen (potenziellen) Mitarbeiter fragen darf und was nicht, aber auch was er fragen muss, um bestimmte Voraussetzungen in der Person des Mitarbeiters beurteilen und entscheiden zu können, ob er ihn beschäftigen kann, ist ein viel diskutiertes Thema zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Ärzten. Unzählige Gerichtsentscheidungen darüber füllen ganze Regale. Hierbei müssen wir grundsätzlich unterscheiden in Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen und die, die es nicht betreffen.
Die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen hat den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz revolutioniert. Nie zuvor waren so wenig Arbeitsunfälle und betriebsbedingte Krankheiten zu verzeichnen. Welche Systeme gibt es, welche Vorteile haben sie und wie sieht die Zukunft der diversen Arbeitsschutzmanagementsysteme aus heutiger Perspektive aus?
Bei einer Vielzahl von Tätigkeiten mit entsprechender Infektionsgefährdung muss der Arbeitgeber für seine Beschäftigten entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen veranlassen, anbieten bzw. ermöglichen. Die grundlegenden ärztlichen Vorsorgemaßnahmen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen enthalten diese Regelungen auch einen Anspruch des Beschäftigten, dass ihm bestimmte Impfungen angeboten werden müssen.
Die Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hat viele Änderungen im Bereich der Sozialversicherung, darunter auch der gesetzlichen Unfallversicherung, gebracht. Diese Änderungen beziehen sich zum wesentlichen Teil auf das Meldeverfahren, berühren aber auch andere Fachbereiche. Soweit es um Änderungen des SGB IV geht, ist zum Teil auch die gesetzliche Unfallversicherung betroffen. Es geht hier um Meldevorschriften.
Die Universität Augsburg übertrug auf der Grundlage des Formblattes GUV-I 508-1 „Bestätigung der Übertragung von Dienstherrnpflichten“ an den Universitätsprofessor U „in seiner Funktion als Lehrstuhlinhaber“ die Arbeitsschutzpflichten „im Sinne einer klaren Zuständigkeitsverteilung, die alle Bereiche der Universität in Fragen der Sicherheit abdeckt“. Das VG Augsburg wies die Klage des U gegen diese Pflichtendelegation ab und sagte zum Argument der fehlenden Fachkunde: „Die Gesundheitsgefahren, die von einem Büroarbeitsplatz ausgehen, sind im Wesentlichen vergleichbar mit denen in privaten Wohnräumen“.
Wir stellen Ihnen jeden Monat eine Rechtsthematik vor, die für Unternehmen im Allgemeinen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Besonderen relevant ist. Autor Prof. Dr. jur. Eberhard Jung ist Hochschullehrer am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen und unterrichtete an der Ärzteakademie der Landesärztekammer Hessen, Bereich Arbeits- und Sozialmedizin. Außerdem war Prof. Jung viele Jahre lang Verwaltungsdirektor bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Dozent an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Sozialversicherung.
+++ Footwear-Kunden setzen im Bereich Sicherheitsschuhe verstärkt auf Moisture-tech® by Sympatex +++ ALBATROS® PROFILINE BlueTech – Industrielle (R)Evolution +++ Sicherheitsinvestitionen lohnen sich +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: