DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-05 |
+++ Betriebsräte haben beim Arbeitsschutz Mitspracherecht +++ Gemeinsames Engagement von Gewerkschaften und Arbeitgebern zum Schutz der psychischen Gesundheit +++ Unfälle +++ Alkohol +++ Parlamentarier prangern Arbeitsschutz in Katar an +++ Tödliche Arbeitsunfälle kommen immer seltener vor +++ Bewegung unterstützt gesundes Altern +++ Seminare / Veranstaltungen +++ DGUV veröffentlicht Arbeitsschutz-Portal zu Nanomaterialien +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Möglichkeiten ergonomischer Arbeitsgestaltung werden in der Pflege und im Gesundheitswesen aus verschiedenen Gründen bislang kaum systematisch genutzt. Ein übergreifender Dialog zwischen Pflege, Gesundheitseinrichtungen und Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) trägt dazu bei, dass Pflegende und Einrichtungen die Chancen erkennen, die sich aus einer systematischen Senkung von Belastungen durch Ergonomie ergeben können. Dafür ist eine unternehmensspezifische Strategie auf Basis eines Präventionskonzepts erforderlich.
Wo lauern Rückenbelastungen? Wie rückenfreundlich sind die Arbeitsplätze im Betrieb gestaltet? Welche Möglichkeiten haben Mitarbeiter im Arbeitsalltag selbst etwas zu tun, um rückengesund und fit zu bleiben? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat ein betriebliches Schulungsprogramm entwickelt, um Unternehmen in den grünen Bereichen zur Rückenprävention zu beraten und zu schulen.
Rückenbeschwerden gehören nach Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu den häufigsten Erkrankungen deutscher Arbeitnehmer. Gezielte Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterstützen Mitarbeiter dabei, Rückenleiden aktiv entgegenzuwirken. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, welche Faktoren für eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung wesentlich sind. Die praktische Umsetzung im Unternehmen erfordert aber über die reine Verhältnisprävention mit ergonomisch optimierten Arbeitsplätzen hinaus stets auch eine nachhaltige Verhaltensprävention, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für gesundheitsorientiertes Verhalten am Arbeitsplatz zu schärfen. Dabei zahlt es sich aus, wenn das notwendige Ergonomie-Wissen möglichst praxisnah und anschaulich vermittelt wird.
Das Konzept moving, ein auf den ersten Blick unspektakuläres Ange bot von vier funktionellen Ausgleichsübungen, sorgt für nach haltige Gesundheit. Hinter moving steckt die Naturwissenschaftlerin Roswitha Ram-Devrient. Sie hatte bereits vor Jahrzehnten mit Katalogen von Ausgleichsübungen ihre Patienten und Kunden zu überzeugen versucht, sich mehr zu bewegen. Nach ständiger Reduktion gelang es, vier Bewegungen auszuwählen, die heute in ganz Deutschland bekannt sind unter: Krone, Palme, Medaille und Schraube. Im Interview schildert Frau Ram-Devrient ihre Erfahrungen.
„Du, Renate! Du bist doch Sicherheitsbeauftragte! Die Melanie lässt ihr Fenster immer gekippt stehen und außerdem ist ihr Zimmerbrunnen auch am Wochenende an. Sag ihr doch mal bitte, dass das so nicht geht.“ Schwups, war meine Kollegin wieder weg und ich begann nachzudenken, über das was da gerade passiert war: Ist das tatsächlich so gedacht, dass ich als Sicherheitsbeauftragte von einer Kollegin Anweisungen empfange und andere Kollegen dann anspreche?
Welche Form der Rehabilitation ist erfolgreich, wenn Menschen schwer unter ihrer Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen leiden? Diese Frage hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz untersuchen lassen. Das Ergebnis: Menschen in Krisen brauchen persönliche, verlässliche Kontakte, die ihnen Wege aus der Sucht weisen. Rehabilitanden mit einer Reha-Fallbegleitung treten laut Studie sehr viel häufiger eine Entwöhnungsbehandlung an als andere.
Psychische Belastungen in der Arbeitswelt sind heute in aller Munde und haben eine z. T. aufgeregte mediale Debatte ausgelöst. Dabei wird nicht mit Superlativen gegeizt: „Volkskrankheit Nummer eins“, „Massenphänomen“ und andere Schlagworte reizen entweder zur begeisterten Zustimmung oder sind eher kontraproduktiv und schaden dem Thema. Es kann daher für die Diskussion hilfreich sein, einen Überblick über die allgemeine psychische Situation deutscher Arbeitnehmer zu bekommen.
Der vorliegende Artikel schließt die dreiteilige Serie zur Ladungssicherung ab. In diesem Beitrag wird zunächst eine Übersicht gegeben, welche Zurrmittel dem Anwender für eine ordnungsgemäße Sicherung von Waren und Gütern auf Transportfahrzeugen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden Hinweise zur Leistungsfähigkeit von Zurrmitteln gegeben, um diese zweckmäßig einsetzen zu können. Zur qualitativen Beurteilung von Sicherungsmaßnahmen ist es unumgänglich, die Ladungssicherung zu berechnen.
Was wäre moderne, hochwertige Berufskleidung ohne das richtige Gewebe? Hier zählt Qualität. Ein Grund, warum der textile Mietdienstleister, die DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH, eng mit dem europäischen Gewebehersteller Klopman zusammenarbeitet. Thomas Sieber, Vertriebsleiter bei Klopman, und Dirk Hischemöller, DBL-Geschäftsführer für Marketing und Vertrieb, geben im Interview Auskunft über Ansprüche und Trends.
Ende Juli 2006 stellte ein Sachverständiger fest, dass das Füllventil eines Gastanks im Nachbargebäude einer Bäckerei in Lehrberg „geringfügig undicht“ war. Etwa einen Monat später wurde der Tank mit etwas mehr als 3.000 Litern Gas befüllt. Am 22. September 2006 schickte das mit der Befüllung und Wartung des Tanks beauftragte Unternehmen seinen Tankwagenfahrer und Monteur (M) zur Beseitigung der Undichtigkeit am Füllventil. M war seit dem 21. September 2005 „berechtigt, unter Druck stehende Behälter zu prüfen“.
Die Heilbehandlung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach den §§ 26 bis 34 SGB VII, die für die Ärzte (und Krankenhäuser) verbindlichen Detailregelungen dazu finden sich in dem nach § 34 Abs. 3 SGB VII abgeschlossenen Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger sowie in den daran anknüpfenden Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (D-Arztverfahren), in den Anforderungen an Krankenhäuser zur Beteiligung am stationären Durchgangsarztverfahren (DAV), in den Anforderungen an Krankenhäuser zur Beteiligung am Verletzungsartenverfahren (VAV), im Verletzungsartenverzeichnis, in den zum 1.1.2014 in Kraft getretenen neuen Anforderungen an Krankenhäuser zur Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) und in weiteren speziellen Vereinbarungen.
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