DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-08 |
+++ MAG-Bilanz nach zwei Jahren +++ Leitmerkmalmethode „Manuelle Arbeitsprozesse“ der BAuA evaluiert +++ Empfehlungen für Arbeitsmediziner zu Umgang und Prävention +++ Gewalt gegen Rettungs- und Pflegekräfte – Prävention kann Risiko eines Übergriffs verringern +++ Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
An Sie als Arbeitgeber wird heute eine Vielzahl von Anforderungen gestellt. Außer den Aufgaben, die zur Erreichung des Ziels eines Betriebs zu erfüllen sind, sind Sie als Vorgesetzter auch für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Nicht nur im Chemiebetrieb ist diese Aufgabe natürlich eng verknüpft mit der Gefahrstoffproblematik. Dieser Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten, dieses Ziel mit vertretbarem Aufwand zu erreichen.
Seit 1996 schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Beurteilungen für die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu erstellen sind. Dies war zu diesem Zeitpunkt etwas völlig Neues und dementsprechend schwer taten sich viele Betriebe, diese Vorgabe umzusetzen.
Das Gefahrstoffverzeichnis wird unter Einbeziehung des EMKG der BAUA, dem Spaltenmodell der IFA sowie der TRGS 401 / 402 zu einem wichtigen strategischen Instrument im Unternehmen. Es liefert die Daten für die Risikobewertungen von Gefahrstoffen sowie die Basisinformationen für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und ist somit ein wichtiger Grundstein für ein betriebliches Gefahrstoffmanagement.
Das Sicherheitsdatenblatt ist heute der zentrale Informationsträger für alle Tätigkeiten im Verlauf der Wertschöpfungskette von Chemikalien. Eingeführt wurde dieses Informationsmedium im Zuge der umfassenden Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 1993. Mit dem neuen Informationsträger wurde erstmals eine gezielte Gefahrstoffkommunikation zwischen dem Hersteller und dem gewerblichen Verwender von Chemikalien eröffnet.
Das Thema Ladungssicherung hat in den letzten Jahren einen sehr hohen Stellenwert erlangt. Das betrifft neben dem Transport von „normalen Gütern“ natürlich auch die Beförderung von verpackten Gefahrstoffen sowie von Versandstücken mit Gefahrgut. Ob und wenn ja, welche Unterschiede es dabei bezüglich ihrer Ladungssicherung gibt, wird im folgenden Artikel behandelt.
Unter „Gefahrstoff“ wird dem allgemeinen Verständnis nach oft ein chemischer Stoff verstanden, welcher hochgiftig, ätzend oder allgemein als gesundheitsschädlich eingestuft ist und bei dem ein Kontakt z. B. durch Anfassen oder Verschlucken unmittelbar zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Beruhigt durch den Umstand, dass Gefahrstoffe im Allgemeinen auch entsprechend gekennzeichnet sind, neigen wir dazu, die tatsächlichen Gefahren aus unserer Arbeitsumgebung, welche sich aus gefährlichen Stoffen ergeben, teilweise zu vernachlässigen.
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) leistet einen wesentlichen Beitrag, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Doch nicht immer ist die korrekte Anwendung der nützlichen Helfer ganz einfach. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über verschiedene Bereiche der PSA und gibt praktische Tipps für den Einsatz und die Auswahl von Atemschutz, mobiler Gasmesstechnik und Chemikalienschutzanzügen.
In wenigen Monaten endet die zweite von drei Übergangsfristen zur Registrierung von sog. Phase-In-Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Damit ist im gewissen Sinne also eine Halbzeit für das REACH-Registrierungsverfahren erreicht. Dies gilt auch, wenn man sich die Zeitachse zwischen der Verkündung der REACH-VO im Dezember 2006 und dem Ablauf der dritten Registrierungsfrist im Mai 2018 vor Augen führt. Welche Zwischenbilanz zieht die deutsche Chemiedistribution in dieser Halbzeit?
Mit der Einführung des neuen europäischen Chemikalienrechts REACh in 2007 wurde zugleich das Instrument die „Sozioökonomische Analyse“ (SEA) etabliert. Dieses Instrument dient zur Unterstützung des Entscheidungsfindungsprozesses der Europäischen Kommission in den REACh-Verfahren Zulassung und Beschränkung gefährlicher Chemikalien. Dieser Beitrag informiert über die Rolle der SEA und beantwortet die folgenden Fragen: Womit befasst sich die SEA konkret?
Ein Produktionsleiter und Produktionsmeister eines Unternehmens ordnen im September 1977 die Ableitung des bei der Herstellung von Fettsäuren anfallenden Glyzerinwassers in eine seit Jahren nicht benutzte Bodenablassleitung an. Der Schichtführer gab diese Anweisung an den Schichtarbeiter weiter. Alle vier gingen davon aus, dass diese Leitung an die werkseigene Zuleitung zum städtische Kanalisationsnetz angeschlossen war.
Betrachtet man den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII, dann erscheint die Abgrenzung der Berufskrankheiten von den die gesamte Bevölkerung betreffenden „Volkskrankheiten“ als unproblematisch: Danach sind Berufskrankheiten solche Krankheiten, „die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“.
+++ Neue Gefahrstoffsoftware zur Verwaltung und Auswertung von Sicherheitsdatenblättern +++ EcoWebDesk – Rechtssichere Software-Lösung für Umweltmanagement und Arbeitssicherheit +++ DIBAC – Die Chemiesoftware inkl. Gefahrstoffmanagement +++
Was ändert sich 2013 im Bereich des Gefahrstoffrechts? Welche Konsequenzen hat das für den Arbeitsschutz?
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