DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-05 |
+++ Bundesrat verabschiedet Entschließung +++ B·A·D-Expertentagung: Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt +++ Regierung kennt die Folgen von Leiharbeit nicht +++ Studie: Jeder zehnte Deutsche sieht sich durch chronische Erkrankungen eingeschränkt +++ Praxisorientierte Fachempfehlung gibt Hinweise zu Methoden und Inhalten +++ Überfallprävention im Betrieb +++
Die von Experten gezeichneten Schreckensszenarien sind ausgeblieben. Von den Flüchtlingen ist bislang keinerlei gesundheitliche Bedrohung für die heimische Bevölkerung ausgegangen. Für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh. Insbesondere die Einsatzkräfte in den Aufnahmeeinrichtungen sind einer ganzen Reihe von Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz dient als Eckpfeiler für die Qualität von Aufnahmeeinrichtungen und die Sicherheit der Flüchtlingshelfer.
Die Gesetzgebung betont die Bedeutung einer menschengerechten Arbeitsgestaltung für den Arbeitsschutz. Neben Rechtsvorschriften legen Zukunftstrends nahe, einer menschengerechten Gestaltung von Arbeit eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken: Um weitere Produktivitätspotenziale zu erschließen, setzt die Vision der „Arbeit 4.0“ auf eine umfassende Digitalisierung von Wertschöpfungsprozessen. Durch eine Verschmelzung physischer Objekte und internetbasierter Informationstechnologien sollen „intelligente“, global vernetzte Systeme mit kognitiver Datenverarbeitung entstehen.
Instandhaltungsmitarbeiter sind in jeder Industriebranche zu finden. Sie sind die Problemlöser jedes Betriebes. Ohne sie läuft nichts. Industriemechaniker, Mechatroniker, Elektriker oder sonstige Berufe können in der Instandhaltung vertreten sein. Auch in der Entwicklung, Konstruktion oder Planung werden Instandhalter oft hinzugezogen. Immerhin fordert die Maschinenrichtlinie im Anhang I die Integration des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bereits bei der Konstruktion und Planung.
Mit dem Präventionsgesetz macht der Gesetzgeber einen guten Schritt zur Förderung von Prävention. Für alle Beteiligten ergeben sich neue Chancen und Risiken, die Prävention, auch in Lebenswelten, auszubauen und zu einem neuen Stellenwert zu verhelfen. Im zweiten Teil des Beitrags bewerten die Autoren das Gesetz und seine beabsichtigte Wirkung.
Im Beitrag „Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der CE-Konformitätsprüfung“ vom September 2015 (BPUVZ 9/2015) wurde die Ermittlung von Gefährdungen bei Produkten, die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, einseitig betrachtet. Dies führt zu einer Verzerrung der Realität. Denn diese verlangt vom Hersteller bei Maschinen eine Risikobeurteilung. Diese Maßnahme ist nach dem Produktsicherheitsrecht durchzuführen, nicht nach dem Arbeitsschutzrecht.
Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems sind eine weit verbreitete Erscheinungsform arbeitsbedingter Erkrankungen. Einige dieser arbeitsbedingten Erkrankungsformen sind auch als Berufskrankheiten (nach der Berufskrankheitenverordnung) anerkannt. Seit Ende Oktober 2013 sind Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen für das Muskel-Skelett-System auch als Angebotsvorsorge in der ArbMedVV enthalten.
Schadensersatzansprüche nach § 116 SGB X spielen in der Praxis der Unfallversicherungsträger eine bedeutende Rolle. Nach der genannten Vorschrift gehen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auf Sozialversicherungsträger über, wenn diese wegen der Schadensereignisse Leistungen erbringen. Besonders wichtig sind solche Forderungsübergänge bei Wegeunfällen, für die Unfallversicherungsträger aufzukommen haben.
Das Amtsgericht Leipzig hatte 2012 über folgenden Fall zu entscheiden: Am 28. Februar 2011 teilte die Schulleiterin einer Mittelschule dem Schulverwaltungsamt mit, dass „das Parkett der Schulturnhalle zum Teil lose sei und Verletzungen zu befürchten“ sind. Am 5. März 2012 stolperte ein Schüler auf dem Parkett, bohrte sich einen 25 cm langen Parkettsplitter in den Fuß und riss sich zwei Sehnen am Fuß. Der Schüler wurde über einen Monat stationär behandelt.
Das LSG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 11.3.2015 – L 3 U 2932/13 – mit folgendem Sachverhalt befasst: Ein Mann, der spätere Kläger, besuchte am 8.11.2008 mit seiner Freundin eine Gaststätte, in der zwei ihm bekannte Kellnerinnen, ehemalige Kolleginnen seiner Begleiterin, tätig waren. Als es zu einem Streit zwischen drei stark angetrunkenen Gästen kam, versuchte der Kläger zu schlichten, die drei Streitenden wurden aus dem Lokal verwiesen. Zwei der drei Ausgewiesenen kehrten jedoch kurz darauf wieder zurück und wurden erneut aus dem Lokal geschickt.
+++ Mehr Stehen am Arbeitsplatz +++ Schutz vor Partikeln, Gasen & Dämpfen +++
286 Seiten, mit zahlreichen Grafiken und Abbildungen,
Erich Schmidt Verlag, EUR 39,90, ISBN 978-3-503-15439-5
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