Die Sozialgerichte haben sich in der Vergangenheit schon mehrfach mit der Frage befassen müssen, ob das Fußballspielen im Unternehmen oder ein Firmen-Fußballturnier als „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht oder nicht. Aktuell hat sich hierzu gerade wieder das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 15.11.2016 – B 2 U 12/15 R – geäußert und die für das Bestehen des Versicherungsschutzes entscheidenden Kriterien dargelegt. Dem Urteil des BSG lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Bankunternehmen („S. Bank“) mit etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hatte vom 28. bis zum 30.5.2010 das „S. Fußballturnier in B.“ durchgeführt. Zu der Veranstaltung war im hausinternen Intranet mit einem auf den 21.1.2010 datierten Schreiben an die „lieben Fußballfans und Kicker“ eingeladen worden. Mit einem weiteren Schreiben vom 10.3.2010 war darauf hingewiesen worden, dass eine Anmeldung ab sofort möglich sei und auch „Externe (Familie und Bekannte)“ über das Anmeldetool oder das Excel-Formular „(Anmeldung Externe)“ anzumelden seien.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-08 |
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