DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-08 |
+++ Null Unfälle – gesund arbeiten! +++ Schlafstörungen steigen deutlich an +++ Kein Stress mit dem Stress in der Pflege +++ DVR und VDSI klären auf: Rettungsgasse richtig bilden +++ UMFRAGE: Anforderungen an den digitalen Arbeitsplatz +++ Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung belastet MedTech-Mittelstand schwer +++ Lärmprävention in der Berufsausbildung wichtiger denn je +++
Bei der Risikobeurteilung von Mensch-Roboter-Kollaborationen geht es in Zukunft nicht nur um die Roboterleistung, sondern vor allem um die Belastungsgrenzen für den Menschen bei Kollisionen mit der beweglichen Maschine.
Die fortschreitende Digitalisierung von Produktionssystemen ermöglicht nicht nur eine höhere räumliche und zeitliche Flexibilität in der Produktion, sie führt auch zur Nutzung vernetzter und selbstlernender technischer Systeme, in denen und mit denen Menschen auch weiterhin arbeiten werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden engeren Interaktion von Mensch und Maschine kommt Sensorsystemen und Messverfahren für eine automatische und sichere Personenerkennung eine besondere Bedeutung zu.
In diesem Artikel möchte ich folgende Themen ansprechen: Zuerst möchte ich klären, was eine Baustelle 4.0 ist und welche digitale Informationssysteme die Baustellenleitung unterstützen. Außerdem stelle ich die digitalisierte Sicherheitstechnik auf Baustellen vor und zeige Grenzen der Digitalisierungen auf Baustellen auf.
Lasertechnik ist in unserem täglichen Lebensumfeld nicht mehr wegzudenken. Laserstrahlen sind künstlich erzeugte Lichtstrahlen mit hoher Energie und überall anzufinden:
- EDV (Drucker, Scanner, CD/DVD-Laufwerke, …)
- Industrie (Metallbearbeitung, …)
- Medizin (Hautbehandlung, Augen-„Lasern“, Venenverödung, …)
- Messwesen (Erdvermessung, Kartographie, Geschwindigkeitsmessung, …)
- Militär (Raketenabwehr, Lenkwaffen, Zieleinrichtungen, …)
- Schulungswesen (Laserpointer, …)
- Unterhaltungstechnik (CDs, DVDs, Lasershows, …) und
- natürlich auch in der Bauwirtschaft.
Die DGUV Vorschrift 2 ist der zentrale Rahmen für die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes. Anders jedoch als die zuvor gültigen Unfallverhütungsvorschriften (BGV A2, BGV A3, BGV A6, BGV A7, VBG 122, VBG 123, GUV 0.5) konkretisiert sie das Tätigkeitsfeld beider betrieblicher Arbeitsschutz-Akteure deutlich über die Randbedingungen des Arbeitssicherheitsgesetzes hinaus. Insofern ist die DGUV Vorschrift 2 mehr als nur das Regelwerk, das die Einsatzzeiten festlegt.
Obwohl viele Menschen ihre Einkäufe vermehrt mit Kreditkarten zahlen, kommt es immer noch zu Überfällen. Nämlich überall da, wo die Täter Bargeld vermuten. So sind die Überfälle auf Banken zwar rückläufig, aber es häufen sich die Übergriffe auf Baumärkte, Bäckereien, Tankstellen und Spielhallen. Überfälle bedeuten viel Rücksicht auf die Betroffenen und viel Arbeit für Sicherheitsbeauftragte.
Vor 10 Jahren hat sich das Amtsgericht München zu Sorgfaltspflichten bei Nutzung einer elektronischen Einparkhilfe geäußert – zwar nur knapp, die Aussagen könnten aber auf die Zukunft der Verantwortungszuteilung bei automatisierten Systemen deuten: Ein Mann mietete einen Skoda mit „PDC-System“ – eine Einparkhilfe, die beim Rückwärtsfahren das Vorhandensein von Hindernissen akustisch signalisiert. Bei der Autorückgabe parkte er rückwärts im Parkhaus des Vermieters am Berliner Alexanderplatz ein und fuhr gegen eine rückwärtige Begrenzung. Genau dort „befindet sich in Höhe des Abtaststrahles des PDC ein Hohlraum.
Die Sozialgerichte haben sich in der Vergangenheit schon mehrfach mit der Frage befassen müssen, ob das Fußballspielen im Unternehmen oder ein Firmen-Fußballturnier als „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht oder nicht. Aktuell hat sich hierzu gerade wieder das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 15.11.2016 – B 2 U 12/15 R – geäußert und die für das Bestehen des Versicherungsschutzes entscheidenden Kriterien dargelegt. Dem Urteil des BSG lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Bankunternehmen („S. Bank“) mit etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hatte vom 28. bis zum 30.5.2010 das „S. Fußballturnier in B.“ durchgeführt.
+++ Optimierte Organisation durch prämierte App für Mitarbeiterunterweisung und Betriebsmittelprüfung +++ Weniger Hindernisse im Alltag +++ „Andere machen Schuhe, wir hinterlassen Spuren“ +++
Markus Dohm, Leiter des Geschäftsbereichs Academy & Life Care bei TÜV Rheinland
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