DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-12-04 |
+++ KOFA-Studie 2/2018: Fachkräfteengpässe in Unternehmen +++ BMBF fördert digitale Assistenzprojekte in allen Branchen +++ Mit der Stress-App der TU Kaiserslautern spielerisch entspannen +++ DAK-Gesundheit untersucht Familiengesundheit +++ Stressmonitoring und Betriebliches Gesundheitsmanagement im 21. Jahrhundert +++ Den Viren davonradeln +++ BGN-Integrationspreis 2019: Jetzt mitmachen! +++ Nur wenige Männer nehmen Prävention ernst +++ Rückengerecht arbeiten in der ambulanten Pflege – Checkliste für einen ergonomischen Berufsalltag +++ iga.Podcast zeigt Wege aus der inneren Kündigung +++ Unternehmen Rosenhagen erhält „Schlauen Fuchs“ der BGHM +++
In einem mittelständischen Unternehmen (500 Beschäftigte, Konsumgüterindustrie) wurde im Rahmen einer Befragung zur psychischen Belastung durch die Arbeit deutlich, dass in bestimmten Tätigkeitsbereichen Belastungsschwerpunkte liegen. So wurden z. B. Fragen zur Planung und Einteilung der Arbeit, zur Mitsprache der Beschäftigten, zur Information über betriebliche Belange und zur Rückmeldung zur Arbeit durch die Vorgesetzten häufig negativ beantwortet.
Die weltweite #MeToo-Welle an Erfahrungen zu sexueller Belästigung hat nicht nur ein einstiges Tabuthema in die Schlagzeilen gebracht, sondern auch eine Vielzahl an Fragen aufgeworfen. Die allgemeine Verunsicherung spiegelt sich auch in der Arbeitswelt wider: Was genau fällt eigentlich unter sexuelle Belästigung? Welche Pflichten bestehen unternehmensseitig und was bedeutet das konkret für den Arbeitsalltag?
Eine sich wandelnde Arbeitswelt mit vielfältigen Veränderungen am Arbeitsplatz und steigender Mobilität sind die Parameter der Digitalisierung und damit einer rasanten Transformation. Willkommen in der Welt von „Arbeit 4.0“!
Im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten Menschen mit unterschiedlichsten Aufgaben auf engstem Raum zusammen. Prozesse müssen reibungslos funktionieren. Eins muss nahtlos ins andere greifen. Und die Kommunikation beschränkt sich oftmals auf das Wesentliche. Das Team als Ganzes rückt damit in den Fokus von Führungskräften. Nur wer weiß, wie sein Team tickt, kann es erfolgreich zum Ziel führen.
Situation: Auf dem abgeschlossenen Betriebsgelände eines Unternehmens sollen vier einwandige Großpackmittel („IBC“) aus Metall mit einem Fassungsraum von je 1.000 Liter für flüssige Abfälle („ASF“-Behälter; „ASP“-Behälter wären somit als freitragende Behälter unzulässig) unmittelbar nebeneinander aufgestellt werden. In diesen sollen dauerhaft, jedenfalls über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, Farb-, Verdünner-, Löse- und Reinigungsmittelreste diskontinuierlich gesammelt und so lange gelagert werden, bis ein Entsorger die vollen Behälter abholt und durch leere ersetzt.
Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Diese Beurteilung wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.
Wie in vielen Bereichen zwangen auch im Bereich des Nichtraucherschutzes die veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen den Gesetz- und Verordnungsgeber, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Einige werden sich noch gut an die Zeiten erinnern können, in denen man sogar noch im Flugzeug rauchen durfte.
In einem Fall des Amtsgerichts Lüdinghausen erhielt ein Berufskraftfahrer – der „Betroffene“ (B) – wegen Überladung seines Lkw mit Fräsgut einen Bußgeldbescheid über € 120,–. Das zulässige Höchstgewicht war 40 Tonnen; die Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus §§ 34, 69a Abs. 3 Nr. 4 Straßenverkehrs-Zulassung-Verordnung (StVZO).
Für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt zunächst ganz pauschal die Grundregel, dass nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII alle Arbeitnehmer/alle Beschäftigten pflichtversichert sind und dass sich Arbeitgeber/Unternehmer generell nach § 6 SGB VII freiwillig versichern können. Es gibt aber auch Grenzbereiche, die die so genannten „Wie-Beschäftigten“ und die „wie Unternehmer Tätigen“ betreffen. Zu diesen beiden Personengruppen hat sich jetzt aktuell das Bundessozialgericht (BSG) geäußert.
+++ FlexxWork überzeugt die Anwender: Lob aus allen Branchen +++ Von Steinbruch bis Chemiewerk: Gebläseunterstütztes Atemschutzsystem filtert selbst Partikel bis zu 0.3 μm sicher aus der Umgebungsluft +++ Warn- und UV-Schutz auf höchstem Niveau +++
Zuerst einmal spricht der Fachmann von psychischer, nicht von seelischer Gesundheit, um die Abgrenzung zum Transzendentalen zu gewährleisten. Psychische Gesundheit ist, wenn man es salopp sagen will, etwas, was wir nie ganz erreichen. Jeder hat bessere und schlechtere Tage. Aber wir sprechen von psychischer Gesundheit, wenn jemand mit sich selbst sowie im privaten Umfeld – also seinen sozialen Beziehungen – ohne andauerndes Leid zurechtkommt.
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