DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-05 |
Alle zwei Jahre ruft die A+A als internationale Fachmesse mit ihrem Kongress für Arbeitsschutz und -medizin nach Düsseldorf. Und alle kommen – in diesem Jahr sogar mehr als sonst: Mit rund 1.900 Ausstellern aus 63 Ländern startete die Fachmesse für Arbeitsschutz und Sicherheitskleidung in ihre bisher größte Ausgabe. Der Besucherandrang war gleich am Dienstag nach dem offiziellen Beginn enorm.
Der demografische Wandel in Deutschland stellt die Betriebe vor schwierige Zeiten: Nicht nur, dass es an qualifiziertem Fachpersonal mangelt, auch die immer älter werdende Belegschaft fordert konsequenten Handlungsbedarf der Arbeitgeber im Unternehmen. Im Folgenden werden die allgemeinen Grundzüge eines Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems (BGM) vorgestellt und Anwendungsbeispiele für die Praxis anhand einer Toolbox erläutert.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2013 deutlich klargestellt, dass alle Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) gesetzlich verpflichtet sind. Seitdem erleben wir bei unseren Kunden immer wieder, dass es in der Belegschaft an Bereitschaft und Vertrauen fehlt, an einer entsprechenden Befragung teilzunehmen und/oder in der Analyse-Phase die Ergebnisse offen zu diskutieren und Ideen und Maßnahmen zu entwickeln.
Sucht als gefährliches Tabu wird oftmals verharmlost. Gerade Alkohol gilt als gesellschaftlich akzeptierte Droge. Auch in Unternehmen gehen Betroffene und Beteiligte dem Thema aus dem Weg. Warum es notwendig ist, den Vorgang mit Suchterkrankungsfällen verbindlich für alle Beteiligten zu regeln und wie Führungskräfte im Umgang mit diesem gestärkt werden können, zeigt der folgende Beitrag.
Damit Pflegekräfte vor dem Hintergrund zunehmend komplexer werdender Anforderungen am Arbeitsplatz – u.a. bedingt durch demografische Veränderungen – gesund im Betrieb arbeiten und gute Arbeit leisten können, ist es notwendig, gesundheitsfördernde Konzepte in die Betriebsstrukturen der Krankenhäuser zu implementieren. Die Arbeitsplätze der Pflegenden sind in Deutschland im Branchen- und Berufsvergleich durch hohe physische und psychische Belastungen gekennzeichnet, die zum einen aus der Knappheit der zur Verfügung stehenden Mittel, zum anderen aus der Arbeitstätigkeit, der Arbeitsumgebung sowie der Aufbau- und Ablauforganisation der Krankenhäuser resultieren.
Der Einfluss der geschlechtlichen Identität auf die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten ist in der Fachwelt hinlänglich bekannt. Neue Studien und Umfragen haben in den vergangenen zwei Jahren aber eine Vielzahl von weiteren belastbaren Daten generiert, mit denen bisherige Ansichten teilweise überdacht werden müssen.
Da sich das Sitzen im letzten Jahrzehnt als ein unabhängiger Risikofaktor für zahlreiche Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder auch kardiovaskuläre Leiden herausgestellt hat, wird es heute als das neue Rauchen propagiert. Der zugrunde liegende Problemkomplex ist fest in unseren gesellschaftlichen Strukturen verankert, sitzt ein wesentlicher Teil der Bevölkerung doch bei der Arbeit, in der Schule, beim Essen und in der Freizeit. Im Gegenzug dazu wissen wir heute, dass Bewegung und körperliche Aktivität einen positiven Effekt auf zahlreiche Gesundheitsparameter haben und protektiv im Hinblick auf die Entstehung unterschiedlicher Krankheitsbilder wirken kann, beispielsweise das Herz-Kreislauf-System betreffend.
Haben Sie beruflich schon mal mit einem Laserpointer in einem Vortrag gearbeitet? Es sind sehr nützliche Hilfsmittel, die intuitiv zu bedienen sind. Wir sind uns ziemlich sicher, dass die wenigsten von Ihnen im Vorfeld eine berufliche Unterweisung zu diesem Hilfsmittel bekommen haben. Jetzt fragen Sie zu Recht: „Eine Unterweisung für einen Laserpointer?“ – klingt nach einem Schildbürgerstreich, ist aber tatsächlich so in den entsprechenden Verordnungen festgelegt.
Wie unlängst von Prof. Dr. Martin Schmauder in seinem Beitrag „ASR V.3 – noch eine Gefährdungsbeurteilung?“ (BePr 10/217) bereits umfassend beschrieben, hat die ASR V.3 nach einer Odyssee durch die Gremien – nur noch zu übertreffen von der Entstehungsgeschichte der ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ oder der des neuen Berliner Großflughafens – Anfang Juli 2017 die betriebliche Praxis erreicht.
Am 29.05.2017 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung fanden langwierige Reformbemühungen ein Ende. Das alte Mutterschutzgesetz von 1952 wurde der heutigen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Ein wesentlicher Aspekt ist heute, der Mutter während der Schwangerschaft, in der unmittelbaren Zeit danach und während der Stillzeit die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigung fortzusetzen.
Der in Sicherungsverwahrung untergebrachte Antragsteller erhielt Weihnachten 2014 ein Paket von seinen Eltern. Die Anstalt händigte einen im Paket befindlichen Schokoladenweihnachtsmann nicht aus und berief sich auf § 36 des Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (Nds. SVVollzG): Der „Sicherungsverwahrte darf Pakete empfangen. Pakete dürfen Gegenstände nicht enthalten, die die Sicherheit der gefährden.“
Die Betreuung und Erziehung von Kindern gehört zum Privatbereich einer Familie und wird grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung des Sozialgesetzbuchs VII (SGB VII) erfasst, die vorrangig den Versicherungsschutz für Beschäftigte und in gewissem Umfang für Selbstständige betrifft. Dennoch gibt es in bestimmten Bereichen Überschneidungen, die zu einer Erweiterung des Versicherungsschutzes führen können. So hat beispielsweise die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Pressemitteilung vom 10.8.2017 darauf hingewiesen, dass ausnahmsweise Unfallversicherungsschutz für Eltern auch während einer Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) bestehen kann.
+++ Vorreiter für Sicherheit am Arbeitsplatz. Vier Unternehmen gewinnen den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2017 +++ Neues Design und neue Produkte +++ Staplerfahrer, ein Job mit hoher Verantwortung für die Arbeitssicherheit +++ 12. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis ausgelobt. Innovative Konzepte und praktische Lösungen zum Schutz vor Asbest gesucht +++
Unser Ziel im Fachgebiet Arbeitswissenschaft ist zu verstehen, was „gute“ Arbeitssysteme ausmacht und wie darin das (Arbeits-)Leben von Menschen nachhaltig verbessert werden kann. Ich bin Teil eines interdisziplinären Teams um Prof. Dr. Markus Feufel. Als Fachgebiet lehren wir vorwiegend im Masterstudiengang „Human Factors“. Dieses Studium vermittelt grundlegende Kenntnisse rund um die Interaktion zwischen Mensch und Technik, vor allem im Arbeitskontext.
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