DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-04 |
+++ Bewerbungsstart für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2021. Leuchtende Beispiele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gesucht +++ Neuer Leitfaden Abbiege- und Assistenzsysteme +++ Stressreport 2019. Beschäftigte brauchen Handlungsspielräume +++ Augenverletzungen: 90 Prozent aller Unfälle wären vermeidbar +++ Zahl des Monats Oktober 2020. Erhöhte Arbeitsintensität: 16 % +++ BZgA-Band „Expertise zur Suchtprävention 2020“ aktualisiert +++ Künstliche Intelligenz für eine bessere Arbeitswelt. Neues Kompetenzzentrum KIAM gestartet +++ Gesetzesinitiative Recht auf mobile Arbeit +++ Neue Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – Entlasten Dich!“ 2020–2022 gestartet +++
Es kann strafbar sein, sich bei einer Infizierung mit einer ansteckenden Krankheit – oder auch nur bei einem entsprechenden Verdacht – nicht von Mitmenschen fernzuhalten. Das zeigt folgender Fall zu inzwischen ausgerotteten Pocken: Ein Arzt kam am 5. Dezember 1958 nachts von einer Studienreise aus Indien und Ceylon zurück und war an Pocken erkrankt. Er infizierte zahlreiche Kollegen in einem Heidelberger Krankenhaus. Das Landgericht Mannheim verurteilte den Arzt wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 15 Fällen zu einer Freiheitstrafe von vier Monaten auf Bewährung.
Alle Asbestentfernungen sind gemäß der TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten 4.1 (1) durch eine Gefährdungsermittlung zu bewerten. Anschließend sind die Tätigkeiten, deren Gefährdungen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen gemäß der TRGS 519 4.1 (2) zu dokumentieren. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung entsteht der Arbeitsplan, in dem unter anderem die Herstellung und Einrichtung des Schwarzbereiches sowie die dafür erforderliche persönliche Schutzausrüstung beschrieben sein muss.
Staub ist allgegenwärtig. Solange sich die Staubpartikel-Konzentration in der Atemluft in den üblichen Grenzen hält, geht von Staub keine Gefährdung aus – jedenfalls soweit der Staub keine spezifischen Gefahrstoffe oder Allergene enthält. Das gesunde menschliche Selbstreinigungs-System der Atemwege befördert die eingeatmeten Staubteilchen ohne Probleme wieder nach draußen.
Anders sieht es an Arbeitsplätzen aus, an denen Arbeitnehmer (regelmäßig) hohen Staubkonzentrationen ausgesetzt sind – in der Baubranche, in der Industrie, im Handwerk und anderswo.
Am 16. April 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Ziel des Standards ist es, ein bundeseinheitliches Vorgehen im Arbeitsschutz im Umgang mit der bis dato einzigartigen Pandemie zu gewährleisten. In diesem Arbeitsschutzstandard werden insgesamt 17 Punkte aufgeführt, gegliedert nach dem bekannten TOP-Prinzip (Hierarchie der Maßnahmen im Arbeitsschutz: technische Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen vor personen- und verhaltensbezogenen Sicherheitsmaßnahmen).
Desinfektionsmittel galten in vielen Berufsbereichen lange eher als optionales „nice to have“ denn als elementarer Bestandteil eines systematischen Hautschutzkonzepts. Aber nicht zuletzt durch die Corona-Krise hat die Desinfektion an Bedeutung gewonnen und sich nunmehr als eigenständige Säule im beruflichen Hautschutz etabliert. Bei der Formulierung von Desinfektionsmitteln kommt es dabei entscheidend auf das richtige Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten an.
Das Melden eines Missstandes wird auch heute noch mit dem Überbringen einer schlechten Nachricht gleichgesetzt. In der Überlieferung wurden Unglücks-Boten gerne mal geköpft oder anderweitig um die Ecke gebracht. Heute redet man eher über „Nestbeschmutzer“, „Denunzianten“ oder, wenn diese Informationen in anderer anonymer Form auch nach außen kommuniziert werden, von „Whistleblowern“.
Hubarbeitsbühnen sind in der Industrie und auf Baustellen unverzichtbare Maschinen, die sicheres Arbeiten in der Höhe ermöglichen. Aber was passiert eigentlich, wenn Personen den angehobenen Arbeitskorb verlassen, um beispielsweise auf andere Bauwerke überzusteigen. Erlaubt oder nicht erlaubt? Dieser Artikel klärt auf und berücksichtigt dabei den derzeitigen Stand der Technik.
Zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz gehört explizit auch die Risikoanalyse für psychische Gefährdungen, die mit körperlichen Belastungen oft Hand in Hand gehen. Umfragen, Workshops und Vor-Ort-Interviews sind die drei Tools, die eine umfangreiche Evaluation ermöglichen. Wichtig ist dabei eine gründliche Vorbereitung: Die Beschäftigten müssen abgeholt und ihre Ängste ernstgenommen werden, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten.
Zwei Fallbesprechungen aus dem Buch Gefahrstoffrecht vor Gericht: 40 lehrreiche Urteilsanalysen zum Arbeitsschutz und zur Haftung nach Chemikalien- und Explosionsunfällen (2020)
Die Fortentwicklung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV), aber auch die aktuelle Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass verstärkt zu Hause an einem Telearbeitsplatz bzw. im Home-Office gearbeitet wird. Wie es dort um den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung bestellt ist, lässt sich oftmals nicht leicht feststellen, betriebliches und eigenwirtschaftliches Handeln liegen hier eng beieinander (vgl. Jung/Brose, in: Eichenhofer/ von Koppenfels-Spies/Wenner, Kommentar zum SGB VII, 2. Auflage 2019, § 8 SGB VII Rn. 56 ff.).
+++ GGS – Fachmesse Gefahrgut // Gefahrstoff bietet Plattform für aktuelle Branchentrends im November 2020 +++ Bei Gefahrstoff-Leckagen zählen Know-how und saugstarke Bindemittel +++ Desinfektionsmittel – Auf die richtige Lagerung kommt es an +++
+++ Mobbing und psychische Gewalt. Der Ratgeber für Betroffene und ihre Interessenvertretung +++ Schneider: Gefahrgut verpacken – aber richtig! +++ Battran: Einführung in den vorbeugenden Brandschutz +++ Wilrich: Bausicherheit +++
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