DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-30 |
+++ Das Arbeitspensum von Robotern und Maschinen wird schon bald das der Menschen übersteigen +++ Studie zur Gesundheitsförderung von Lehrkräften +++ Fahrer über Unfälle und nahende Rettungsfahrzeuge informieren +++ Sicheres Arbeiten durch gute Kommunikation +++
Baustellen sind im Allgemeinen Orte mit erhöhten Risiken. Jedem ist bewusst, oder so sollte es zumindest sein, dass man mit offenen Augen auf einer Baustelle unterwegs sein muss. Verschiedene Maschinen, Arbeiten in der Höhe oder auch Heißarbeiten bergen unterschiedliche Gefahren. Auch das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Gewerke und ausführender Firmen muss koordiniert werden. Dafür sind bei größeren Projekten die Sicherheitskoordinatoren zuständig.
Was sind eigentlich gefährliche Güter? Laut ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sind „gefährliche Güter“ Stoffe und Gegenstände (Erzeugnisse beim Gefahrstoff-Recht), deren Beförderung gemäß ADR verboten oder nur unter den in der ADR vorgesehenen Bedingungen gestattet ist. Gefahrgüter sind in 9 Klassen unterteilt. Beispielhaft seien Klasse 2 „Gase“, Klasse „Entzündbare flüssige Stoffe“, Klasse 6.1 „Giftige Stoffe“, Klasse 8 „Ätzende Stoffe“, Klasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ genannt.
Mit der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG (früher Richtlinie 89/655/EWG) werden für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Mindestvorschriften festgesetzt, wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitnehmer auszusehen hat. Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde diese Europäische-Richtlinie in dem Jahr 2002 in das deutsche Rechtssystem umgesetzt. Mit der Einführung wurden viele maßgebliche Vorschriften, wie z. B. die Druckbehälterverordnung (DruckbehV), die Dampfkesselverordnung (DampfkV) oder die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) für den betrieblichen Alltag außer Kraft gesetzt und in der BetrSichV zusammengefasst.
Sinnvolle Arbeit stärkt die Gesundheit. Dieses Fazit lässt sich aus einer aktuellen Befragung des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ziehen. Beschäftigte, die ihre Arbeit als sinnvoll empfinden, fehlen demnach im Durchschnitt an 9,4 Tagen im Jahr. Erwerbstätige, die ihre Arbeit nicht als sinnstiftend erfahren, sind laut Fehlzeiten-Report 2018 hingegen doppelt so häufig krank und fehlen im Durchschnitt an 19,6 Tagen im Jahr. Der aktuelle Report widmet sich auch der Frage, wie Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in der Pflege gelingen kann.
Die zerstörungsfreie Seilprüfung in Hebezeugen (Brückenkrane, Regalbediengeräte, etc.) gewinnt eine immer größere Bedeutung. Das Institut für Fördertechnik und Logistik (IFT) der Universität Stuttgart wurde 1927 gegründet und befasst sich seit damals mit der Forschung im Bereich der Seiltechnologie. Die zerstörungsfreie Seilprüfung mittels magnetinduktiver Prüftechnik wird bereits seit Jahrzehnten bei Seilbahnen und Schachtförderanlagen erfolgreich eingesetzt, um den Seilzustand zu bewerten.
Tätigkeiten mit Biostoffen und Gefahrstoffen sind in der heutigen Arbeitswelt keine Seltenheit. Gefahrstoffe dürften in fast jedem Unternehmen zu finden sein. Aber auch der Bereich „Biostoffe“ ist häufiger von Relevanz, als es augenscheinlich zu vermuten ist. Hier sei z. B. nur einmal die vorschulische Kinderbetreuung („Kindergarten“) benannt in Bezug auf bestimmte „Kinderkrankheiten“.
Das Landgericht Ansbach hatte am 3. August 2012 über folgenden Fall zu entscheiden: Sachverhalt Ein Arbeiter eines Wanderzirkus fuhr am 13. Januar 2011 beim Aufbau der Ställe für das Winterlager in Budenheim bei Mainz mit einem Gabelstapler ein mit 20 – je 80 kg schweren – Absperrgittern beladenes Lagergerüst vor ein Zelt. Er hatte keinerlei Ausbildung und Befähigungsnachweis im Umgang mit Gabelstaplern (Staplerführerschein).
Kommt es zu einem Unfall unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss, dann ist für die Frage der Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII zunächst danach zu differenzieren, ob sich der Unfall außerhalb des Straßenverkehrs oder im Straßenverkehr ereignet hat (vgl. dazu ausführlich die Abhandlungen zu Sucht und Alkohol bei Mehrtens/Valentin/Schönberger, Arbeitsunfall und Berufskrankheit – Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und Gerichte –, 9. Auflage 2017).
+++ Ergonomischer Sortierer gewährleistet sichere und effiziente Entnahme beschädigter Ladungsträger +++ Unfallzahlen bei Leitern reduzieren: Traverse ist gut – Bruchgefahr abwenden noch besser! +++
Die sozialen Bedingungen bei der Arbeit haben großen Einfluss auf die menschengerechte Gestaltung von Arbeit und damit auch auf unsere Gesundheit. Wie erleben Sie in Betrieben die Integration von Langzeitkranken, die Inklusion von behinderten Menschen, die Berücksichtigung des demografischen Wandels?
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