DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-08 |
+++ Berufsgenossenschaft muss keinen Arbeitsunfall anerkennen. Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert +++ RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Für Gutverdiener ist der Renteneintritt ein Gesundheitsrisiko +++ E-Autos, Smartphones und Co. Welche Geräte stören Funktionen von Herzschrittmachern und implantierten Defibrillatoren? +++ Ernst & Young-Umfrage: Die Zukunft der Arbeit in der Schweiz 2019 +++ Weibliche Auszubildende: Traditionelle Berufswahl +++ Lebenszeit 4.0: „In der Balance bleiben“ – Ratgeber für berufstätige Eltern erschienen +++ Homeoffice nur eine Ausnahme +++
Ob bei der Erkundung von schwer zugänglichem Terrain oder bei Rettungseinsätzen – der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verspricht auch in menschenfeindlichen Umgebungen nutzbringende Lösungen. Mobile Roboter oder Assistenzsysteme, die sich an veränderte Situationen anpassen, ohne dafür programmiert werden zu müssen, können den Menschen bei Arbeiten in gefährlichen Umgebungen wirksam unterstützen – beispielsweise bei Rettungseinsätzen, im Katastrophenschutz oder bei Wartungsarbeiten in der Tiefsee.
Wissen Sie, wie lange es braucht und was es kostet, bis eine industrielle Großanlage nicht nur gebaut, sondern auch hundertprozentig einsatzbereit ist? Die Phase der Inbetriebnahme, also die Zeit zwischen mechanischer Fertigstellung und dem Dauerbetriebszustand, möchten wir in diesem Artikel genauer unter die Lupe nehmen. Dabei erklären wir, worauf es bei der Inbetriebnahme ankommt und an welcher Stelle Software helfen kann, Kosten, Nerven und Streitigkeiten zu reduzieren.
Die moderne Arbeitswelt ist einem steten Wandel und Veränderungen unterworfen. Neue Technologien und Digitalisierung, demographischer Wandel, Fachkräftemangel und Arbeitsverdichtung stellen Unternehmen und ihre Beschäftigten täglich vor neue Herausforderungen. Die Betroffenen in den Unternehmen sind meist die Beschäftigten.
In der Ausgabe 07-8/2019 wurde mit Behavior Based Safety (BBS) ein erfolgversprechender Präventionsansatz vorgestellt, durch den riskantes Arbeitsverhalten als Hauptursache für Betriebsunfälle gezielt verändert werden kann. Der folgende Artikel beschreibt, wie die fünf BBS-Grundprinzipien (Definition sicheren Arbeitsverhaltens; Verhaltensbeobachtung; Verhaltensfeedback; Setzen von Verhaltenszielen; positive Verstärkung des sicheren Verhaltens) im betrieblichen Umfeld umgesetzt werden und wie durch ein strukturiertes und zugleich ressourcenschonendes Vorgehen maximale Effekte erzielt werden können.
Durch Restrukturierungen erzeugen Unternehmen bei vielen ihrer Mitarbeiter zusätzlichen Stress. Wie können die Betriebe verhindern, dass der Wandel nicht zum gesundheitlichen Teufelskreislauf für ihre Beschäftigten wird? Und ist dies überhaupt möglich?
Die körperliche Gesundheit der Mitarbeiter stand bisher im Fokus des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Und auch wenn der Gesetzgeber 2013 im Arbeitsschutzgesetz nochmals explizit die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psyche) am Arbeitsplatz fixierte, fristet die seelische Gesundheit immer noch ein Schattendasein. Dabei zeigen viele aktuelle Studien, dass es um die psychischen Widerstandskräfte der Arbeitnehmerschaft in Deutschland nicht gutsteht. Noch dazu wird es mit der Digitalisierung, die mittlerweile fast jedes Unternehmen umtreibt, nicht weniger Belastungen geben.
Bei Zugfahrten fühlt man sich heute in Bezug auf Unfälle relativ sicher. Aber auch hier gibt es Unfälle mit Verletzten und Getöteten. Solche Unfälle stellen für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung oftmals Versicherungsfälle dar. Mittels Zugfahrten werden oftmals Betriebswege zurückgelegt, sowie Fahrten vom oder zum Betrieb.
Der Geschäftsführer eines auf dem Gelände der „Senckenbergischen Naturforschenden Anstalt“ mit Dach- und Abdichtungsarbeiten beauftragten Unternehmens wies einen seit Jahren hiermit beschäftigten, nicht gut Deutsch sprechenden Mitarbeiter J an, eine bituminöse Abdichtung in einem 15 qm großen Raum mit nur einer Tür und ohne Fenster unterhalb einer Tiefgarage anzubringen. Nach Aufbringung des Bitumen-Voranstrichs, „einem Gefahrstoff, bei dessen Verarbeitung die Bildung eines explosionsfähigen und leicht entzündlichen Dampf-Luftgemisches möglich ist“, legte J „zunächst eine Pause ein, während der die Tür geöffnet war.
Vorbereitende Handlungen gehören nicht zu den nach § 8 SGB VII versicherten Tätigkeiten, es handelt sich dabei vielmehr um Maßnahmen, die einer versicherten Tätigkeit vorangehen und deren Durchführung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Kommt es bei solchen vorbereitenden Arbeiten zu einem Unfall, kann dieser nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.
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+++ Pölzl/Wächter: Perspektiven zur Digitalisierung in Sozialunternehmen: Neue Herausforderungen in der Beratungs- und Betreuungsarbeit +++ Fischer/Stahl/Schettgen et al.: Dienende Führung: Zu einer neuen Balance zwischen ICH und WIR +++ Huber: Vom Wissen zum Tun +++ BAuA: Arbeitsstätten +++
Smart Devices werden an vielerlei Arbeitsplätzen eingesetzt und bieten den Vorteil, Informationen bedarfsgerecht über zum Beispiel Displays oder akustische Signale einzublenden und dabei „hands-free“ arbeiten zu können. An Arbeitsplätzen beispielsweise in der Instandhaltung werden Smart Devices während der Wartung für die konkrete Darstellung von Anleitungen verwendet oder zur Einblendung von konkreten Hilfestellungen vor Ort an der Maschine übermittelt von Experten im Back-Office.
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