DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-02 |
+++ Jeder zweite Koch fühlt sich erschöpft +++ Innovationspreis GEFAHR/GUT 2021: Start frei zur Bewerbung +++ A+A 2021: gemeinsam in die Zukunft der Arbeit +++ Tödliche Sekunden im Blindflug beim Blick aufs Smartphone +++ Zahl des Monats: 1.806 +++ Arbeitsunfallrisiko ist 2019 gesunken +++ Beispiele für inklusive Arbeitsplätze in anderen Ländern +++ Tipps für altersgemischte Teams +++
Hydraulik-Schlauchleitungen sind in stationären Maschinen und mobilen Baumaschinen anzutreffen. Sie ermöglichen die Leistungsübertragung in der Ölhydraulik und müssen fristgerecht und fachkundig erneuert werden. Fehlanwendungen im Regelbetrieb oder bei der Instandhaltung führen zu Gefährdungen für Mensch und Umwelt. Diese Sicherheitshinweise helfen bei der Vermeidung von Maschinenschäden und Arbeitsunfällen. Gleichsam dienen sie dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Wer beruflich ins Ausland reist, tut gut daran, Einiges zu berücksichtigen: Nicht nur die persönliche Reiseapotheke sollte gefüllt sein, sondern auch die reisemedizinische Beratung sowie die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und die Gefährdungsbeurteilungen müssen auf dem aktuellen Stand sein. Darüber hinaus gilt es, die Reisesicherheit und Reisewarnungen zu beachten und sein Verhalten an die örtlichen Begebenheiten anzupassen. Viele Aspekte sind Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht.
Als eine der Folgen der Coronakrise arbeiten immer mehr Angestellte im Homeoffice. Der Arbeitsschutz im eigenen Heim bekommt daher mehr Relevanz als jemals zuvor. Welche rechtlichen Fragen sollten vor Aufnahme einer Homeoffice-Arbeit in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geklärt werden?
Lange Zeit regelte das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (konkret die §§ 17 ff. UWG) in Deutschland den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Am 26. April 2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Seitdem hat sich für Unternehmen vieles verändert.
Hilfe aus erster Hand und kollegiale Beratung können psychosoziale Fachleute bei Traumata am Arbeitsplatz nicht leisten, weshalb es für Unternehmen und deren Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sinn macht, sich das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln anzuschauen.
Bei der Errichtung einer Montagehalle war ein Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen mit der Erstellung von Abwasserkanälen auf der Baustelle beauftragt. Nach der Quittierung einer Sandlieferung lief der Vorarbeiter V dieses Unternehmens am Morgen des 27. Juli 2006 „ohne Schutzhelm und Warnweste“ über das Baustellengelände in Richtung Bauwagen. Er wurde zunächst von einem Schaufelbagger überholt. Dem Bagger folgte ein 10 Tonnen schwerer Teleskopstapler „Maniscopic“ mit heruntergelassenem Teleskoparm. Dieser erfasste den V mit dem rechten Vorderrad, überrollte ihn anschließend mit beiden Rädern und verletzte ihn schwer.
Versichert ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII nicht nur die Tätigkeit am Arbeitsplatz, sondern auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Dabei hat sich die Rechtsprechung im Laufe der Jahre stetig weiterentwickelt und als Ausgangs- bzw. als Zielpunkt des Weges nicht nur die Wohnung des Versicherten bzw. dessen Arbeitsstätte anerkannt, sondern auch einen sogenannten „dritten Ort“ (vgl. zur Übersicht Jung/Brose, in: Eichenhofer/von Koppenfels-Spies/Wenner, Kommentar zum SGB VII, 2. Auflage 2019, Rn. 109 – 114 zu § 8 SGB VII).
+++ Technische Entlüftung: Zusätzliche Sicherheit durch Upgrade-Set für Umluftfilteraufsatz +++ Spannen mit System − Allmatic erweitert sein Spannturm-Portfolio mit der Spannhilfe WorkBuddy +++ Kompakter Begleiter bei der Realisierung normgerechter Brandwarnanlagen in Kitas +++
+++ „Fahreranweisung Beförderungsdokumente gewerblicher Güterkraftverkehr“ +++ Wilrich: Arbeitsschutz-Strafrecht +++ Giesert/Reuter/Liebrich (Hrsg.): Arbeit mit Sinn +++ Dolle/Dolle: Von Null auf Homeoffice +++
Die einschlägigen Normen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder berufsgenossenschaftlichen Regeln decken nur Teilaspekte ab, die man mit Trage-Akzeptanz verbinden würde. Tatsächlich ist diese aber außerordentlich relevant für die Wirksamkeit der PSA. Denn nur passende, komfortable und ergonomische Bekleidung wird gerne und korrekt getragen. Sowohl thermischer Komfort als auch Gewicht und Ergonomie sind für den Tragekomfort ausschlaggebend.
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