DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
+++ Umfrage: Große Mehrheit der Deutschen geht auch krank zur Arbeit / „Krankarbeiter“ schaden sich selbst, den Kollegen und dem Arbeitgeber +++ Gesund arbeiten im Büro – neue Branchenregel gibt Hinweise zum Arbeitsschutz in Bürobetrieben +++ Zurück ins (Arbeits-)Leben: BG RCI vergibt erstmalig Reha-Preis für vorbildliche Wiedereingliederung +++ Umfrage zur GB psychische Belastung: Gesündere Belegschaften – aus der Pflicht eine Chance machen +++ Arbeitsbedingter Krebs bei Frauen vernachlässigt +++ UV-Schutz auf dem Bau +++ Bei Frauen wird Herzinfarkt von Ärzten seltener erkannt +++ Krankenstand stabil aber stärkste Grippewelle seit Jahren +++
Die funktionale Sicherheit von Maschinen muss durch die Digitalisierung sowie den Einsatz von elektronischen Steuerungssystemen und autonom arbeitenden Robotern teilweise ganz neu gedacht und umgesetzt werden. Technisch ist der Wandel also gewaltig. Aber wird er deshalb auch die Rechtspraxis revolutionieren?
In diversen Seminaren, Fachgesprächen und Veröffentlichungen wird über Begriffe wie Gefährdungsbeurteilung und Risikomanagement gefachsimpelt, jedoch selten kann jemand richtig erklären, was gemeint und gewollt ist. Hier soll versucht werden, uns allen etwas die Augen zu öffnen. Um das Thema trotz diverser linguistischer Hürden nicht unnötig kompliziert zu machen, liegt das Hauptaugenmerk auf der Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie VDI 2047 Blatt 2 und Blatt 3.
Im Zentrum des kürzlich eingeführten Standards ISO 45001 steht die Prävention. Die ISO 450001 regelt die Anforderungen an Arbeitsschutzmanagementsysteme, dadurch legt die neue Norm einen großen Fokus auf sicherere und gesündere Arbeitsplätze auf der ganzen Welt. Sie begreift Prävention als zentrales Instrument nicht nur bei der Unfallverhütung, sondern auch, um langfristige Gesundheitsschäden zu vermeiden, die für 98 Prozent der berufsbedingten Todesfälle in der EU verantwortlich sind.
Eine der großen Herausforderungen in der Arbeitswelt wie auch in Lebenswelten stellt die Wechselwirkung bzw. Spannungsverhältnis von Risiken durch Innovationen mit dem Vorsorgeprinzip dar. Diese Fragestellung wurde zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich beurteilt, wobei sich die Waage in den 1950er und 1960er Jahren mehr zu „Chancen ergreifen unter Risiko“ und ab den 1970er Jahren mehr zur Betonung des Vorsorgeprinzips neigte. Beispiele für Innovationen im Konfliktfeld von „Verbot durch Vorsorge“ und möglicher „Lähmung des Fortschritts“ sind Flugzeuge, Antibiotika, Kältetechnik, Impfstoffe gegen Masern und Windpocken, Chlor-Chemie, Operationen am offenen Herzen.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, fallweise Maßnahmen festzulegen und diese umzusetzen. Die Ergebnisse sind in der „Gefährdungsbeurteilung“ zu dokumentieren. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht.
Wie können, wie müssen Manager und Führungskräfte im Kontext der digitalen Transformation dafür sorgen, dass Teams und der einzelne Mitarbeiter gesund, qualifiziert und motiviert bleiben – und das trotz Veränderungsdruck und dynamischen Prozessen?
Unsere heutige Arbeitswelt hat sich grundlegend gewandelt. Die mittlerweile omnipräsenten Megatrends wie der demografische Wandel, die Globalisierung und die Digitalisierung führen zu Veränderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsstrukturen und Arbeits- und Berufsinhalten. Gemäß einer bundesweiten repräsentativen Befragung von 9.737 abhängig Beschäftigten zum DGB-Index Gute Arbeit 2016 sind 82 % der Arbeitnehmer/innen in Deutschland von Digitalisierungsprozessen an ihrem Arbeitsplatz betroffen, 60 % sogar in sehr hohem oder hohem Maße. Somit stellt sich die Frage nach dem Einfluss dieser Entwicklung hinsichtlich von Autonomie und Selbstbestimmung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gesundheitsfördernder Arbeitsgestaltung.
Am 27. April 2011 geschah im Sponheimer Wald westlich von Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ein tragischer Unfall. Kinder einer Waldgruppe eines Kindergartens errichteten einen Garten und setzten sich dort auf einen in der Nähe liegenden Baumstamm. Als der Stamm losrollte, verstarb ein Kind und zwei weitere Kinder wurden verletzt. Ein Forstbeamter wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt. Er „hinterließ das gelagerte Holz so, wie auf dem nachfolgenden Bild ersichtlich, wobei der auf dem Weg liegende, abgebildete Stamm in einer nicht genau aufklärbaren Position im mittleren Bereich seiner Auflagehölzer lag“.
Private bzw. eigenwirtschaftliche Tätigkeiten unterliegen nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, eine versicherte Tätigkeit wird nur geringfügig unterbrochen durch eine Verrichtung, die quasi im Vorübergehen oder ganz nebenbei erfolgt. Dabei geht die Rechtsprechung aktuell davon aus, dass der Versicherungsschutz nur unter Einhaltung sehr enger Grenzen fortbestehen kann, im Gegensatz zu den früher dazu vertretenen Auffassungen: So hatte beispielsweise das Sozialgericht Berlin in seinem Urteil vom 18.6.1987, Sammlung Breithaupt 1988 S. 17, entschieden, dass für eine Angestellte, die auf ihrem Weg von der Arbeit nach Hause ein kurzes privates Telefonat aus einer Telefonzelle führte, die gerade zu diesem Zeitpunkt von einem KFZ umgefahren wurde, der (Wege-)Versicherungsschutz fortbestanden hatte.
+++ Das Netzwerk Schadstoffmanagement trifft sich auf der DCONex in Essen +++ Innovation für Leitstellen: VdS-Richtlinien für sichere Alarmempfangssoftware +++ Wenn der Akku kaputt ist, was dann? +++
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