DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-03 |
+++ Psychosoziale Folgen von Isolations- und Quarantänemaßnahmen: Womit müssen wir rechnen? Was können wir dagegen tun? +++ Viele Corona-relevante Vorerkrankungen hätten durch wirksame Prävention verhindert werden können +++ Nationales Asbest Profil für Deutschland aktualisiert. Zahlen und Fakten zur gefährlichen Altlast Asbest +++ Ist eine Ansteckung mit Corona ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit? +++ Berufskrankheiten: Bundestag beschließt Änderungen +++ Arbeiten in der Abwasserentsorgung sicher ausführen +++ Alleinarbeit und Rettungsmaßnahmen im Fokus +++ Alleinarbeit und Rettungsmaßnahmen im Fokus +++ Risikoplanung in Pandemiezeiten: Kostenlose Planungstools für Unternehmen +++
Die „Spitzfindigkeiten“ in Heft 2/2020 haben sich schon mit der Frage befasst, wer „per se“ für den Arbeitsschutz verantwortlich ist – und die Antwort der KomNet-Wissensdatenbank im KomNet-Dialog 4428 klargestellt bzw. ergänzt. Auch der KomNet- Dialog 42805 (Stand: 21.08.2019) spezifisch zu Unterweisungen muss entsprechend korrigiert werden. Die Frage ist: „Der Unternehmer ist verantwortlich für die Durchführung von Unterweisungen. Ist es richtig, dass, falls keine Pflichtenübertragung an z. B. einen Abteilungsleiter stattgefunden hat, dieser auch keine Unterweisungen durchführen braucht?“
Man mag sich daran nicht mehr erinnern, aber vor der Corona-Krise wurde im Arbeitsschutz regelmäßig gemäß der Gefährdungsbeurteilung Atemschutz angeordnet. Jetzt rückt das Thema sozusagen jedem ins Gesicht. Für Arbeitsschützer ist das jedoch keineswegs neu, sondern tägliche Aufgabe, eine Gefährdungsbeurteilung für die anstehenden Tätigkeiten bzw. den Arbeitsplatz zu erstellen.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung liegen vor, nun müssen sie interpretiert und Maßnahmen priorisiert sowie umgesetzt werden. Das geht nicht ohne die Beteiligung aller Mitarbeiter. Dazu müssen diese jedoch über die Gefährdungslage informiert werden. Wie aber werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in Deutschlands Unternehmen kommuniziert?
Die Inklusion und das Bemühen um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben sind sowohl aus menschenrechtlicher, betriebswirtschaftlicher und rehabilitationsbezogener Sichtweise unerlässlich. Vielfältige Barrieren erschweren den Zugang zum Arbeitsmarkt oder haben negative Auswirkungen auf die Arbeitssituation. Fehlendes Wissen, Vorurteile oder Befürchtungen reduzieren die Motivation zur Inklusion, so dass finanzielle und personale Unterstützungsressourcen oft nicht zur Kenntnis genommen werden.
Bei Termindruck und Eile werden Brand- und Explosionsschutzregeln gerne vergessen oder nicht so ernstgenommen. Dies hat regelmäßig Folgen, die dann auch durch die Presse gehen. Leider kommt es immer wieder zu Bränden und auch vereinzelt zu Explosionen auf Baustellen. Dabei geht es nicht nur um Sachschäden oder unwiederbringliche Zerstörung von Kultur und Kunst, wie der Brand am 15. und 16. April 2019 in der Pariser Notre-Dame, sondern vor allem um den Schutz der Mitarbeiter. Meistens werden die Brände durch sogenannte Heißarbeiten, wie Schweißen oder Trennarbeiten verursacht.
Arbeitszeiten und Arbeitsort werden immer flexibler – eine Flexibilisierung, die gerade auch durch die COVID-19-Pandemie nochmals deutlich potenziert wird. Das erfordert, Führungs- und Kommunikationsprozesse zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden immer öfter im Sinne einer Remote Leadership – einer Führung auf Distanz unter Nutzung digitaler Kommunikationsmedien – umzusetzen. Gleichzeitig müssen Unternehmen, wollen sie im internationalen Wettbewerb erfolgreich sein, heute mehr denn je über eine gesunde und motivierte Mitarbeitendenschaft verfügen.
Am 9. Juni 2011 arbeiteten mehrere Leiharbeitnehmer an der „Maschinenanlage Flickstation mit Trommelwender“, zwei von ihnen hatten erst an diesem Tag begonnen. Diese beiden „führten mit ihren Heißklebepistolen die Flickarbeiten auf der Holzplatte durch“. Einer „war schließlich auf seiner Plattenseite mit der Arbeit fertig und übergab die Heißklebepistole an den anderen, der auf der gegenüberliegenden Seite stand und dessen Heißklebepistole kurz zuvor funktionsuntüchtig wurde“. Dieser andere (V) „lief um das Eck am Ende der Platte zwischen den Vorschubstempel und die Platten, um von hier aus ein weiteres Loch zu flicken“. Ein Arbeiter, „der mit dem Rücken zur Maschine an dem Schaltschrank stand, drückte in diesem Moment den Knopf zur Auslösung des Transportierers. Dadurch wurde der Vorschubstempel nach vorne in Richtung der Platten geschoben und klemmte V mit dem Bauch in Richtung der Platten ein.“ V wurde erheblich verletzt.
Wenn Jugendliche einen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehenden Unfall erleiden, sind nicht nur die diesen Personenkreis betreffenden Vorschriften des VII. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII), also die für jugendliche Arbeitnehmer bzw. Auszubildende und für Schüler geltenden Regelungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 8 a), b), c), Abs. 1a, Abs. 3 Nr. 2 a), b), c) SGB VII), zu beachten, es ist auch zu prüfen, ob nicht noch weitere spezielle Regelungen in Betracht kommen. Dies betrifft beispielsweise das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vom 16.5.2008 (BGBl. I S. 842), geändert durch die Gesetze vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) und vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652).
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Das Fürstenberg Institut unterstützt Unternehmen dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter, ihrer Führungskräfte und der gesamten Organisation nachhaltig zu verbessern. Unser Schwerpunkt liegt in der individuellen Beratung von Mitarbeitern und Führungskräften. Durch Corona ist für viele die mentale Belastung angestiegen. Hier können wir mit Beratung, Webinaren und digitalen Austauschtreffen die mentale Stabilität der Mitarbeiter alltagsnah unterstützen, u. a. die Organisation der Arbeit im Home-Office mit Familie. Zudem gibt es Impulse für Führungskräfte wie den Umgang mit belasteten Mitarbeitern, zum Führen virtueller Teams und Return to work.
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