DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-05 |
+++ Änderung der Betriebssicherheitsverordnung: Druckanlagen-Prüfvorschriften an CLP-Verordnung angepasst +++ Hohe Dunkelziffer bei hellem Hautkrebs +++ So arbeiten Tischler und Schreiner sicher und gesund +++ Diskriminierung am Arbeitsplatz: Wer nicht reinpasst, meldet sich häufiger krank +++ Verkürzte Ruhezeiten +++ Impfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte möglich +++ Arbeitsschutz 4.0 mit der Online-Videosprechstunde +++ Berufliche Inklusion +++ BAuA aktualisiert und erweitert Angebot zur Gefährdungsbeurteilung +++
Im Zeitalter der Digitalisierung rückt der Wunsch von Zuhause zu arbeiten immer mehr in den Mittelpunkt. Während in den Niederlande bereits ein Anspruch auf Homeoffice besteht, plant die SPD eine Verankerung des Rechtes auch in Deutschland. Demnach sollen Arbeitgeber lediglich das geographisch flexible Arbeitsmodell aus der Ferne verwehren können, wenn eine ausreichende Begründung vorliege. Studien zu Folge könnten rund 40% der Arbeitnehmer ihre Arbeit von Zuhause aus verrichten, jedoch geben nur ca. 12% an, dies auch tatsächlich regelmäßig zu tun.
Der Wald ist immer noch der zweitgefährlichste Arbeitsplatz Deutschlands. Was ist zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bislang gemacht worden? Was muss noch getan werden? Und welche Bedeutung haben Forst-Zertifikate und Prüfzeichen für die Sicherheit im Wald? Darauf antworten Professorin Ute Seeling, Geschäftsführende Direktorin des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF), und Christian Grunwaldt von der Bayerischen Landesunfallkasse.
Die Zukunft der Arbeit wird durch autonome Arbeitsmittel und dem Internet der Dinge entscheidend beeinflusst. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) sowie verwandte Berater müssen sich auf neue Herausforderungen einstellen, die auch die eigene Tätigkeit beeinflussen. Der VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. beschäftigt sich intensiv mit dem Thema, um seinen Mitgliedern Hilfestellungen zu bieten.
Die Deutsche Rentenversicherung verfolgt mit ihren Präventionsaktivitäten eine zweigleisige Strategie: Sie erbringt Präventionsleistungen als individuelle Einzelleistungen für Versicherte und sie bietet mit dem Firmenservice einen kompetenten, kostenfreien Beratungsservice als Unterstützung für Betriebe an, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Die europarechtlichen Vorgaben fordern bei bestimmten Tätigkeiten für Schwangere und Stillende eine Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf mutterschutzsensible Aspekte (Art. 4 Abs. 1 RL 92/85/EWG). Europäische Richtlinien enthalten für die Mitgliedsstaaten verbindliche Ziele, lassen dem Mitgliedsstaat aber die Wahl, wie er die in der Richtlinie enthaltenen Ziele umsetzt (Art. 288 UAbs. 3 AEUV). Vor dem 01.01.2018 erfolgte eine diesbezügliche Umsetzung in der „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuScharbV).
§ 116 SGB X sieht einen Forderungsübergang (auch als Rechtsübergang bezeichnet) auf die Sozialversicherungsträger für den Fall vor, dass sie Leistungen erbringen, die durch das Fehlverhalten Dritter entstanden sind. Es geht dabei um Schadensersatzansprüche anlässlich von Unfällen und sonstigen Schadensfällen. § 116 SGB X enthält aber auch Ausschlüsse vom Forderungsübergang. In solchen Fällen findet der Übergang der Ansprüche des Versicherten auf den Sozialversicherungsträger (wie etwa auf den Unfallversicherungsträger) nicht statt.
Nachdem der Betreiber einer Veranstaltungsagentur zu drei Jahren Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verurteilt wurde, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein in einer Pressemitteilung zum „Großbrand am 23. Mai 2015 in Schneizlreuth“ mit, es hätten sich in diesem Strafprozess „Hinweise auf Straftaten eines früheren Bürgermeisters der Gemeinde Schneizlreuth ergeben“. Das Amtsgericht Laufen verurteilte den bis 2014 amtierenden Bürgermeister dann am 14. Juni 2017 „wegen sechs Fällen der fahrlässigen Tötung und 18 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung im Strafbefehlswege zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.
Die fortschreitende elektronische Datenverarbeitung (EDV) hat es mit sich gebracht, dass Büroarbeit nicht mehr nur vorrangig orts- und zeitbestimmt in den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Büroräumen erledigt werden muss, sondern dass dies vielmehr in immer weitergehendem Maße auch im privaten Wohnumfeld erfolgen kann, am häuslichen Telearbeitsplatz bzw. im Home-Office. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Unfall, dann war dieser bisher grundsätzlich nicht als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt worden.
+++ Arbeitsplatzsysteme fördern Integration +++ Die unterschätzte Gefahr – UV-Strahlen während der Arbeitszeit +++ Weltneuheit Bio-Einwegbekleidung +++
+++ Lean Management in der Pflege +++ Software-Ergonomie: Theorien, Modelle und Kriterien für gebrauchstaugliche interaktive Computersysteme +++ Gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsfälle und Sozialleistungen +++ Mit Sinn zum nachhaltigen Erfolg +++
Immer mehr Unternehmen sind international tätig und deren Mitarbeiter damit in den unterschiedlichsten Ländern der Welt unterwegs. Welche Gefährdungen abseits der typischen Reiseerkrankungen müssen dienstlich Reisende denn bedenken? Was sind die häufigsten bzw. relevantesten Probleme, die auftreten können?
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