DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-04 |
+++ Nanopartikel in Lebensmitteln +++ Eigene Regel für Biostoffe in der Tiermedizin +++ Seit hundert Jahren acht Stunden täglich. BAuA fasst Geschichte und aktuelle Fakten zum Achtstundentag zusammen +++ CLP-Anpassungen: Neue Regeln für gefährliche Chemikalien +++ Zwei Studien zum Stand der Cyber-Security in Deutschland +++ Umfrage: Mittelstand im Wandel – Beratungsbedarf hoch +++ Vorgetäuschte Hygiene. Einweghandschuhe bringen keinen Vorteil +++ Darmkrebs: Früherkennung wichtig +++
„Es gibt keinen Sonderbau in Deutschland, der so viele Tote und Verletzte hervorruft wie die deutschen Pflegeheime. Das bedeutet über 50 Verletzte und 20 Tote nur deshalb, weil der Brandschutz in Pflegeheimen schlecht organisiert ist …“ (Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung)
Sie sind oft geruchslos, geschmackslos und können töten, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden: Gase! Daher ist ein rechtzeitiges Detektieren lebensrettend. In Privathaushalten sind es Gasmelder, die auf die permanente Gefahr hinweisen, die von Gas in Haushalten ausgehen kann. Im Arbeitsbereich sprechen wir von Gaswarnern. Sie kommen als ortsfestes Gaswarngerät, transportable Gaswarneinrichtung, tragbares Gaswarngerät oder personenbezogenes Gaswarngerät vor.
Der Begriff Arbeitsschutz ist grundsätzlich einfach umzusetzen und zu verinnerlichen. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Sachwerte zu schützen und Sicherheit zu gewährleisten. Praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse im Arbeits- und Brandschutz sind zu berücksichtigen und durch betriebsspezifische Aktivitäten umzusetzen. Dazu ist eine betriebliche systematische Prävention im Arbeitsschutz, der Arbeitsmedizin und im Brandschutz notwendig, um sichere Arbeitsplätze zu schaffen und ergonomisch und schadstofffrei zu gestalten.
Die zivile Entsorgung von Rüstungsaltlasten hat vor allem aufgrund von Infrastrukturgroßprojekten seit den neunziger Jahren erneut Hochkonjunktur. Um der Vielfalt an Gefährdungen im Räumungsgebiet wirksame Schutzmaßnahmen entgegensetzen zu können, muss der Einsatz genauestens geplant werden.
Am 29.05.2017 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung fanden langwierige Reformbemühungen ein Ende. Das alte Mutterschutzgesetz von 1952 wurde der heutigen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Ein wesentlicher Aspekt ist heute, der Mutter während der Schwangerschaft, in der unmittelbaren Zeit danach und während der Stillzeit die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigung fortzusetzen.
Ein Vater verletzte im Mai 2003 beim Grillen auf dem Balkon seinen eigenen 1 ½-jährigen Sohn durch eine Grillbrennpaste schwer im Gesicht und am Körper. Der Junge erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades am Kopf und am rechten Unterarm und insbesondere in der rechten Gesichtshälfte; 15 % der Körperoberfläche waren betroffen.
Nicht jede psychische Störung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall stellt eine sog. Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) dar, den Auslöser für diese spezifische Krankheit bildet vielmehr ein traumatisches Ereignis von besonderer Qualität und extremem, zumeist lebensbedrohlichem Belastungsfaktor; dabei geht es beispielsweise um die ernsthafte Bedrohung oder Schädigung der eigenen körperlichen Integrität oder der von nahestehenden Personen, aber auch um das Erleben eines Unfalls oder des Todes anderer.
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