DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
+++ GEDOKU: Software zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung +++ Lüften leicht gemacht: eine kostenlose App gegen dicke Luft in Innenräumen +++ Neue Handlungshilfe: Besprechungen kreativ nutzen +++ Chronische Rückenschmerzen +++ Wichtiger als Vorsätze: Blutdruck messen +++ Handlungshilfe „Psychische Störungen in der Arbeitswelt – Erkennen, Ansprechen, Unterstützen. Eine Handlungshilfe für Führungskräfte“ +++ Keine Haftung des Arbeitsgebers bei Glatteisunfall auf Betriebsgelände +++
Ein Gespenst geht um in Deutschland – das Gespenst namens Feinstaub. Und während in den Medien, Talkshows und politischen Gremien tapfer darüber diskutiert wird, wie man die Menschen im öffentlichen Raum mit Grenzwerten effektiv schützen kann, wird dies im produzierenden Gewerbe bereits durchaus praktiziert – oder eben auch noch nicht.
Persönliche Schutzausrüstungen (im Folgenden auch „PSA“) spielen arbeitsschutzrechtlich seit Langem eine hervorgehobene Rolle: Sie können einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit leisten, wenn sie arbeitgeberseitig ordnungsgemäß bereitgestellt und von den Beschäftigten sodann korrekt und (unter-)weisungsgemäß benutzt werden. Dessen ungeachtet führt das genuin arbeitsschutzrechtliche PSA-Recht (sog. PSA-Benutzungsrecht) ein Schattendasein innerhalb des juristischen Diskurses, gerade auch im Vergleich zum produktsicherheitsrechtlichen PSA-Recht, dessen Zentrum wiederum die noch vergleichsweise junge PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425) als Nachfolgerechtsakt zur vorherigen PSA-Richtlinie (Richtlinie 89/686/EWG) bildet.
Das Auto als mobile ärztliche Sprechstunde und rollendes Gesundheitscenter? Die digitale Transformation macht es möglich und verändert dabei sowohl die Automobilindustrie als auch das Gesundheitswesen grundlegend. Diese Entwicklung könnte natürlich nicht nur für Privatfahrer von großer Bedeutung sein, sondern auch für die Fahrer von Dienstautos oder Firmenwagen und damit für das betriebliche Gesundheitsmanagement.
Was sind förderliche Bedingungen für eine wirksame und erfolgreiche Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für Pflegekräfte? Welche Hindernisse gibt es? Welche Prozesse und Strukturen benötigt eine gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung in Pflegeeinrichtungen?
Arbeitsunfälle lassen sich fast immer auf Fehler zurückführen. Ist die Arbeitssicherheit im Unternehmer etabliert, sind Vorgehensweisen und Prozesse festgelegt, wissen die Mitarbeiter grundsätzlich, wie vorzugehen ist, um die Gefahr von Arbeitsunfällen weitgehend zu vermeiden, ohne dass ein völliger Ausschluss möglich wäre. Dennoch geschieht es in der Praxis immer wieder, dass nicht nur Beinaheunfälle, leichte Fehler oder geringfügige Nachlässigkeiten passieren, sondern richtig grobe Fehler gemacht werden.
Nach einer anonymen Anzeige, dass Sanierungsarbeiten gegen das Gefahrstoffrecht verstoßen, wehrten sich Wohnungseigentümer durch Klage gegen die Aufsichtsbehörde – und das Verwaltungsgericht Ansbach hat Gelegenheit, die Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen in Bezug auf Asbest herauszuarbeiten und sich bemerkenswert ausführlich mit dem Sinn des ChemG und der GefStoffV zu befassen: Die Eigentümerinnen und Verwalterinnen von Wohnungseigentum beantragten „festzustellen, dass sie berechtigt sind, nach Beseitigung von asbesthaltigen Bodenplatten in ihren Wohnungen und den von ihnen verwalteten Wohnungen asbesthaltigen (oder nicht nachgewiesen asbestfreien) Kleberuntergrund in den Wohnungen zu belassen und zu versiegeln bzw. zu überdecken“. Klagegegner dieser Feststellungsklage ist die zuständige Behörde.
Es ist schon ungewöhnlich, ein Arbeitnehmer erleidet auf der Heimfahrt von der Arbeit einen tödlichen Unfall, dennoch hat das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 28.11.2018 – L 6 U 103/17 – einen Arbeits-/Wegeunfall nicht anerkannt (im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Sozialgericht Dresden – Urteil vom 4.5.2017 – S 39 U 234/15 –). Die Revisionsentscheidung des BSG (B 2 U 9/19 R) steht noch aus.
+++ Keime und Viren auf der Wäsche unter Kontrolle +++ Realitätsnah, teamorientiert, intensiv – SAFETYTOUR Special auf der Interschutz 2020 +++ Grenzen überwinden: BASF stellt virtuellen Sicherheitsschuh „Limitless” vor +++ Bei jeder Anwendung richtig geschützt mit innovativem Schutzanzugmaterial +++
+++ Boes (Hrsg.): „Empowerment in der agilen Arbeitswelt – Analysen, Handlungsorientierungen und Erfolgsfaktoren“ +++ Faupel: Burnout-Prävention und -Intervention im Marketing +++ von Senarclens de Grancy/Haug: Suizidalität am Arbeitsplatz: Prävention und Krisenintervention +++ Wissen scha(f)ft gesunde Arbeit +++
Das Renteneintrittsalter ist in den vergangenen Jahren nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern angehoben worden. Die Bundesbank schlug kürzlich sogar vor, hierzulande zukünftig erst mit knapp 70 Jahren in Rente zu gehen. Wie wirkt sich das auf Arbeitnehmer und deren Gesundheit aus? Dr. Ingo Kolodziej hat gemeinsam mit Dr. Pilar García-Gómez von der Erasmus University Rotterdam untersucht, welchen Effekt die Rente auf die psychische Gesundheit hat.
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