DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-02 |
+++ Ruhezeit im Lkw – Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot +++ Entzündungsfördernde Ernährung erhöht das Risiko für Darmkrebs +++ Beitragsfreie Kita-Betreuung führt nicht dazu, dass Frauen mehr arbeiten +++ Glücksexperiment in Belgien – 30 Tage gute Laune +++ Gesundheits-Check am Arbeitsplatz – Unternehmensnahe BKK starten Präventionskampagne +++ Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros – DGUV Information 215-443 +++ Prämien für sichere Arbeit +++ Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung – Gravierende Arbeitsschutz-Mängel auf Pützchens Markt in Bonn +++
Beim Lichtbogenhandschweiß-Verfahren muss der Schweißer diverse Gefahrenquellen berücksichtigen. Das gilt besonders für die Gefährdung durch Elektrizität.
Unfälle am Arbeitsplatz gehören leider zur Lebenswirklichkeit. Im Büro zu arbeiten ist im Vergleich zu Baustellen oder dem produzierenden Gewerbe weniger gefährlich. Arbeiten in der Höhe gelten als besonders gefahrvoll. Sendemasten, Brückenpylone, Industrie-Schornsteine, Windpark-Anlagen müssen erbaut und montiert werden, Bäume beschnitten werden. Also arbeiten die Berufe Gerüstbauer, Dachdecker, Maurer, Forstarbeiter usw. als Bauarbeiter auf den vielseitigsten Baustellen immer mit dem Risiko des Absturzes.
kommmitmensch – so heißt die neue Präventionskampagne, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeinsam mit ihrem Spitzenverband initiiert haben. Der Startschuss fiel am 18. Oktober 2017 auf der Arbeitsschutzmesse A+A in Düsseldorf. kommmitmensch ist die Einladung zu einem werteorientierten Dialog über die „Kultur der Prävention“.
In Köln diskutierten Experten zum Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in der „PsyGA-Arena“ und stellten sich die wichtige Frage, weshalb bisherige Bemühungen nicht durchdringen. Gastgeber waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der BKK-Dachverband.
Teleskopstapler sind äußerst flexible Maschinen. Sie ermöglichen den Lastentransport wie auch den Warenumschlag im betrieblichen Alltag. Durch verschiedene Anbaugeräte lassen sich mit Teleskopstaplern vielfältige Arbeitsaufgaben bequem und sicher bewältigen. Jedoch muss der Einsatz von Teleskopstaplern umsichtig geplant und sorgsam durchgeführt werden, um Schäden und Unfälle konsequent zu vermeiden.
Am 29.05.2017 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung fanden langwierige Reformbemühungen ein Ende. Das alte Mutterschutzgesetz von 1952 wurde der heutigen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Ein wesentlicher Aspekt ist heute, der Mutter während der Schwangerschaft, in der unmittelbaren Zeit danach und während der Stillzeit die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigung fortzusetzen.
2009 kaufte ein Unternehmen eine Rollenhubbühne. Vor Inbetriebnahme der Maschine fand ein sicherheitstechnisches Gespräch vor Ort mit Vertretern der Berufsgenossenschaft (BG) und der Herstellers/Verkäufers statt. Die BG wies in einem Schreiben an den Käufer darauf hin, dass die „darin enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen den Hersteller nicht von seiner Verpflichtung zu einer umfassenden Beurteilung der Risiken und Gefährdungen der Maschine befreien“. 2011 verletzte sich der Arbeitnehmer A schwer an der linken Hand. Er griff bei laufender Maschine zwischen Ausricht- bzw. Anschlagschieber und Hubtisch, um ein aus dem Stapelmagazin heruntergefallenes Brett herauszuziehen.
Das Kaffeetrinken im Betrieb gehört als sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit grundsätzlich zum unversicherten Privatbereich der Beschäftigten, es sei denn, besondere betriebliche Belastungen (Arbeiten bei Hitze, etc.) erforderten eine zusätzliche Aufnahme von Getränken. Unabhängig davon kann aber auch bei sonstigen Fallgestaltungen – wie z. B. bei sog. „gemischter Tätigkeit“ – Versicherungsschutz bestehen, wie beispielhaft das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) mit seinem Urteil vom 18.10.2017 – L 10 U 453/17 – belegt.
+++ Arbeitsschutz-Software für systematisches Compliance-Management: Expertenaustausch in Dresden +++ Jetzt ist es amtlich: Die Normen EN 131-1+2 sind in Kraft. Das ändert sich für Händler. +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: