DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-08 |
+++ Präventionspreis „Die goldene Hand“ +++ Schießstände der Berliner Polizei: Keine Anerkennung einer Schwermetallvergiftung als Berufskrankheit +++ Ihr Weg zur Innovation – stellen Sie Ihren Experimentierraum vor! +++ DGUV Regel 112-202: Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern +++ Software für die Schwerbehindertenanzeige aktualisiert: IW-Elan 2019 steht zum Download bereit +++ Genderforschung: GKV-Bündnis für Gesundheit fördert Forschung zu Prävention +++
In unserer digitalisierten Arbeitswelt stellt Stress einen zentralen Verursachungsfaktor für Leistungseinbußen, Motivationsverluste und gesundheitliche Beeinträchtigungen dar. Um ein „Ausbrennen“ zu vermeiden, sind individuelle Kenntnisse zum erfolgreichen Aufbau persönlicher Gesundheitsressourcen ebenso wichtig wie die Vermeidung von stressauslösenden Arbeitsbedingungen im direkten Arbeitsumfeld. Das Qualifizierungskonzept SePIAR unterstützt Führungskräfte und ihre Teams durch den Aufbau von stressbezogener Gestaltungskompetenz, psychische Belastungen im Arbeitsbereich zu vermindern und Gesundheitsressourcen aufzubauen.
Der vorliegende Beitrag stellt aktuelle gesundheitsbezogene Daten zur Arbeitswelt von Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft zusammen. Er will damit eine Grundlage für die Weiterentwicklung diversitätssensibler Bemühungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben und Unternehmen schaffen.
Die Anforderungen und Ansprüche, die heutzutage in der Arbeitswelt gestellt werden – an Qualität, Effizienz, Schnelligkeit, Sicherheit und anderes mehr – sind vielfältiger Natur. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, aber auch Qualitätsbeauftragte und Arbeitsschutzverantwortliche wissen davon ein Lied zu singen. Doch gerade bei der Gewichtung all dieser Anforderungen und Ansprüche kommt es nicht selten zu unterschiedlichen Standpunkten, Sichtweisen und mitunter auch zu erheblichen Konflikten.
In Krankenhäusern ist das Pflegepersonal häufig psychischer und immer öfter auch physischer Gewalt durch Patienten ausgesetzt, in nicht wenigen Fällen kommt es sogar zu regelrechten körperlichen Attacken gegen die Beschäftigten. Der Arbeitsschutz muss bei einer derartigen Gefährdungslage schnell wirksame Lösungen finden.
Psychische Belastungen sind kein neues Thema. Seit 1996 schreibt das Arbeitsschutzgesetz eine umfassende Gefährdungsbeurteilung vor, zu der auch die Erfassung von psychischen Gefährdungsfaktoren gehört. Folgend gab es auch von den Berufsgenossenschaften entsprechende Materialien zur Hilfestellung – z. B. den Leitfaden für Aufsichtspersonen der gewerblichen Berufsgenossenschaften „Erkennen psychischer Belastungen in der Arbeitswelt“ (2004) oder die „GUV-I 8766 Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg“ (2006).
Neben der Haftung aus Verschulden und aus den Sondergesetzen (wie z. B. dem StVG) besteht noch die Haftung aus Verletzung vertraglicher Beziehungen, die den Verletzten mit dem „Schädiger“ verbinden. Sind solche vertraglichen Ansprüche auf Erfüllung des Vertrages oder Erfüllungssurrogate gerichtet, gehen sie nicht nach § 116 SGB X auf den Sozialleistungsträger über. Denn bei ihnen handelt es sich nicht um gesetzliche Schadensersatzansprüche.
Für die Reinigung ihres Klassenzimmers von Klebstoffresten, Schmierereien u. ä. am Ende des Schuljahres verwendeten die Schüler einen 20 l-Blechkanister mit Lösemittel (Ethanol bzw. Spiritus für Matrizendrucker), der als leichtentzündlich gekennzeichnet war. Die Entnahme des Lösemittels durch die Schüler erfolgte durch vorsichtiges Kippen des in einem Regal stehenden Kanisters nach vorne, so dass Lösemittel auf die für die Reinigung verwendeten Papiertücher tropfte.
Von Gesundheitsexperten wird oftmals darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, bei der Arbeit auch mal eine kleine Pause einzulegen, beispielsweise bei einem gemeinsamen Mittagessen oder bei einem Spaziergang an der frischen Luft. Dass dies Auswirkungen auf den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung haben kann, hat gerade erst wieder das Hessische Landessozialgericht (LSG) mit seinem rechtskräftigen (Revision nicht zugelassen) Urteil vom 14.6.2019 – L 9 U 208/17 – festgestellt.
+++ Die neue Generation für besten Handschutz +++ Mit SDBcheck® einfach und schnell zum geprüften Sicherheitsdatenblatt +++ Flexibilität, neu definiert: Kansas Evolve passt allen +++
+++ Werft: Absturzsicherung +++ DAK Kinder- und Jugendreport 2019 +++ Zimmermann: Der Ladekranführer +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: