Die jüngste Erweiterung der Europäischen Union (EU) markiert die größte und vielfältigste ihrer bisherigen Geschichte: Zehn Staaten – Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern– sind am 1. Mai 2004 beigetreten.1 Im Folgenden geht es um die in der Analyse einiger Wirtschaftsforschungsinstitute wichtigsten Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Unternehmensstandorte in den „alten“ Mitgliedsländern, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage, in welchem Ausmaß Wanderungsbewegungen und Standortverlagerungen als Folge der EU-Erweiterung zu erwarten sind, ist für die deutsche gesetzliche Unfallversicherung von Interesse, betrifft sie doch unmittelbar den künftigen Bestand ihrer Versicherten (Arbeitnehmer) und Beitragszahler (Unternehmen).
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