Die Möglichkeiten zur Nutzung eines gemeinsamen Datennetzes sind erstmals in der Sitzung der Hauptgeschäftsführerkonferenz am 05./06. März 1987 erörtert worden.
Die Zeit war damals jedoch noch nicht reif, um sich mit einer solchen Lösung anzufreunden. Zu gering war zu diesem Zeitpunkt der Bedarf. Erst durch Anpassung der Organisationsformen an den technischen Fortschritt änderten sich auch die Anwendungssysteme in den Verwaltungen grundlegend: online hieß die Lösung. Die Folge war ein ständiges Wachstum von Verbindungen (Stand-, Wählleitungen) mit unterschiedlichsten Ausprägungen zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen der einzelnen gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Doch eine Reihe bg-übergreifender Anwendungen, insbesondere elektronische Datenflussverfahren, wie z. B.
– Datenaustausch mit Leistungserbringern
– Übermittlung von Lohnnachweisen
– Übermittlung von Unfallanzeigen
– Zugriff auf den Informationsdienst der Landesverbände
– Übermittlung von Gewerbeanzeigen
– Übermittlung von Rundschreiben
– sowie ein gesicherter Internetzugang
waren letztlich die Initialzündung, um über gemeinsame bg-übergreifende Lösungen konkret nachzudenken. Gewachsene Kommunikationsstrukturen sowie sicherheits-und datenschutzrelevante Aspekte mussten dabei in Einklang gebracht werden.
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