Wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 13.8.2019 – L 3 U 145/14 – festgestellt hat, ist die Anerkennung einer PTBS durch das wiederholte Erleben traumatischer Ereignisse bei anderen Personen als Wie-Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 SGB VII zur Zeit nicht möglich. Dem Urteil des LSG hatte folgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Ein bei einer Autobahnmeisterei tätiger Straßenwärter/Straßenwart war während seines gesamten Berufslebens von 1976 bis 2013 mit Kontroll- und Überwachungstätigkeiten beschäftigt gewesen, bei Verkehrsunfällen war es seine Aufgabe gewesen, so lange am Unfallort zu bleiben, bis von Seiten des Notarztes, der Feuerwehr und der Kriminalpolizei alles geregelt war. Wie die Krankenkasse seit 2010/2011 ermittelt hatte, bestehe mittlerweile bei dem Straßenwärter auf Grund der Vielzahl der seit Jahren erlebten bzw. beobachteten Verletzungs- und Todesfälle eine PTBS.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.04.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-01 |
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