Als am 1. Juni 1901 der Rechnungsrat Meyering seinen Dienst in der Zentral-Revisionsstelle antrat – vermutlich mit Vatermörderkragen und Krawatte, im dunklen Anzug und steifer Hemdbrust – war die Verbandsrevision geboren. Am 14. Dezember des Jahres 1900 hatte die Generalversammlung des Verbandes der Deutschen Berufsgenossenschaften auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, für die „Revision der Kassen, Bücher und Belegen sowie der sich auf die Vermögensverwaltung bezüglichen Akten“ eine Selbsthilfeeinrichtung der Berufsgenossenschaften aus der Taufe zu heben, die es den Genossenschaftsvorständen erleichtern sollte, der „ihnen gesetzlich obliegenden Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswesen“ nachzukommen. Dem Vorschlag lag die Vorstellung zu Grunde, dass in jeder der „betheiligten“ Berufsgenossenschaften jährlich eine ordentliche und mindestens eine „unvermuthete“ Revision abzuhalten sei, wobei für die erste ein Zeitraum von durchschnittlich 10 Tagen (ohne Nacharbeiten), für die zweite „selten mehr als ein Tag“ zu beanspruchen sei. Sofern man darüber hinaus die Nachrechnung „der jährlichen Umlageberechnungen durch die Beamten ... verlangen sollte, wird diesem Verlangen selbstverständlich zu entsprechen sein, ev. unter Entsendung desjenigen Beamten, welcher gewünscht wird.“
Es ist nicht überliefert, ob besagter Rechnungsrat Meyering eine Anstellung „auf Lebenszeit, ev. mit Pensionsberechtigung“ erhielt. Ganz sicher dürfte er dem damaligen Leitbild entsprochen haben, wonach „nur besonders befähigte und als zuverlässig erprobte Personen berufen“ werden sollten, die „außer dem Nachweis einer einwandfreien Vergangenheit“ über „Kenntnis und Bethätigung sowohl der kaufmännischen und administrativen Buchführung, praktische Erfahrungen im Kassen- und Revisionsdienst, sowie ein genaues Vertrautsein mit den Bestimmungen der Unfallversicherungsgesetze“ verfügten.
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