Die „Spitzfindigkeiten“ in Heft 2/2020 haben sich schon mit der Frage befasst, wer „per se“ für den Arbeitsschutz verantwortlich ist – und die Antwort der KomNet-Wissensdatenbank im KomNet-Dialog 4428 klargestellt bzw. ergänzt. Auch der KomNet- Dialog 42805 (Stand: 21.08.2019) spezifisch zu Unterweisungen muss entsprechend korrigiert werden. Die Frage ist: „Der Unternehmer ist verantwortlich für die Durchführung von Unterweisungen. Ist es richtig, dass, falls keine Pflichtenübertragung an z. B. einen Abteilungsleiter stattgefunden hat, dieser auch keine Unterweisungen durchführen braucht?“
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-03 |
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