Das Netzwerk der Einzelrichtlinien zur EU-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, mit dem ein umfassendes Regelwerk zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit gegenüber gefährdenden Einwirkungen an Arbeitsplätzen geschaffen wurde, soll um eine Vibrationsschutz-Richtlinie ergänzt werden. Der EU-Ministerrat hat im November 2000 nach intensiver Beratung über einen entsprechenden Richtlinienvorschlag politisches Einvernehmen in Form des „Gemeinsamen Standpunktes“ erzielt. Als nächster Schritt ist die Stellungnahme des Europäischen Parlamentes einzuholen. Danach steht der endgültigen Verabschiedung der Vibrationsschutz-Richtlinie nichts mehr im Wege.
Dieser Beitrag informiert über die wesentlichen Schutzvorschriften des derzeitigen Richtlinienvorschlages.
Seiten 230 - 235
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