Dem Grundsatz nach können Versicherungs- bzw. Leistungsfälle in der Kranken- und Unfallversicherung gleichzeitig auftreten. Ein Arbeitsunfall führt zum einen zu Leistungsansprüchen gegen den Unfallversicherungsträger, zum anderen durch die Krankheit, die der Unfall ausgelöst hat, auch zu Ansprüchen gegen die gesetzliche Krankenkasse. In beiden Fällen entstehen Leistungsansprüche, die sich in vielen Bereichen gleichen. So steht der Krankenbehandlung der Krankenversicherung die Heilbehandlung der Unfallversicherung gegenüber.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-05 |
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