Schadenersatzansprüche nach § 116 SGB X sind nicht immer einfach durchzusetzen. Bei Schadensfällen ist es oftmals unklar, wer sie verschuldet hat. Die Frage des Mitverschuldens oder der Mithaftung spielt hier eine wesentliche Rolle. Besonderen Raum nehmen dabei – insbesondere bei Verkehrsunfällen – Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen ein. Die meisten dieser Verhandlungen führen dazu, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht notwendig sind. Immer gelingt das aber nicht. Wie zweckmäßigerweise hier vorgegangen wird, sollen die nachfolgenden Ausführungen zeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-11 |
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