Die Weiterentwicklung des nationalen Berufskrankheitenrechts wird durch technologische Entwicklungen in der Wirtschaft ebenso wie durch den Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bewegung gehalten. Hierzu tragen auch internationale Entwicklungen bei. Die Europäische Kommission hat im September 2003 eine überarbeitete europäische Liste der Berufskrankheiten verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die Kommission bis Ende 2006 über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie zur Durchführung dieser Empfehlung getroffen haben. Wie in anderen Bereichen der sozialen Sicherheit, z. B. bei der offenen Methode der Koordinierung, werden damit auf der Ebene der EU soziale Sicherungsziele formuliert. Die nationalen Systeme sollen sich entsprechend fortentwickeln. Für die Optimierung der nationalen Systeme ist es wichtig, die unterschiedlichen Lösungen für vergleichbare Probleme zu kennen und zu analysieren, gute Lösungen („good practices“) herauszuarbeiten und auf diese Weise von einander zu lernen. An dieser Aufgabe arbeitet seit 1998 die Arbeitsgruppe „Berufskrankheiten“ des Europäischen Forums der Versicherungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Arbeitsgruppe hat mehrere Studien vorgelegt. Der Autor gehört der Arbeitsgruppe an und stellt die Studien in ihren Grundzügen – auf der Grundlage eines Vortrages auf der A+A 2005 – zusammenfassend dar.
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