Urteil des Bay. LSG vom 29. März 2000 – L 2 U 222/98 – in dem Rechtsstreit zwischen der BRD, vertreten durch das BVA (Beklagte und Berufungsklägerin) und einer Berufsgenossenschaft (Klägerin und Berufungsbeklagte)
1. Zum Geltungsbereich Allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach Art. 86 Satz 1 GG – insbesondere:
2. zu den Grenzen der Befugnis der Exekutive, per Allgemeiner Verwaltungsvorschrift in das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger eingreifen zu können.
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