Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen, beide vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aus den vergangenen Monaten (zu den Einzelheiten s. u.), belegen auf beispielhafte Weise die Schwierigkeiten, die die Erstreckung des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung auf Menschen mit sich bringt, die bei der Pflege von hilfebedürftigen Verwandten einen Unfall erleiden.
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