Die Überwachung des Arbeitsschutzes wird komplexer. Denn Betriebe sollen nicht nur über die einzelnen Maßnahmen entscheiden. Auch sind sie dazu aufgefordert, die dafür erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen zu schaff en. Die Überwachung kann also nicht nur auf einzelne Arbeitsschutzmängel gerichtet sein. Sie muss zugleich auch das gesamte Bedingungsgefüge, das den Mängeln zugrunde liegt, ins Blickfeld nehmen.
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