Mit der Überarbeitung der neuen Biostoffverordnung (BioStoffV) wurde auch die TRBA 100 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ angepasst und im Oktober 2013 veröffentlicht. Die TRBA 100 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches die Anforderungen der Biostoffverordnung und der Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge. Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Die TRBA 100 wurde von Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed.) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialbatt bekannt gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-30 |
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