Die Zahlen sind deutlich: 9,5 Mio. Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Etwa 1,3 Mio. Menschen gelten als alkoholabhängig. Dass es daher in vielen, ja vielleicht in allen Betrieben Alkoholiker oder andere Suchtkranke gibt, ist eine Binsenweisheit. Die Frage ist nur, wie viele Arbeitnehmer süchtig sind. Für die Alkoholerkrankung wird hier sehr oft ein Wert von 5% der Mitarbeiter genannt. Wir wollen hier erörtern, welche Handlungspflichten für einen Arbeitgeber entstehen, der von der Sucht eines Mitarbeiters erfährt. Beleuchtet werden soll dabei auch, welche Rechte dieser Arbeitgeber hat. Zur Eingrenzung des Themas wollen wir hierbei nur die Alkoholsucht behandeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-12 |
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