Hin und wieder kommt es während einer versicherten betrieblichen Tätigkeit bzw. am Arbeitsplatz zu Unfällen, denen eine Straftat zugrunde liegt. So hatte das Sozialgericht Berlin am 22.2.2011, S 25 U 406/10, über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Frau betrieb als Unternehmerin einen Blumenstand und war in dieser Tätigkeit kraft Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft pflichtversichert nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Am 13.11.2009 hatte sich ihr geschiedener Ehemann einen Kleintransporter geliehen, mit dem er in den Blumenstand hinein fuhr, diesen vollständig zerstörte und dabei seine frühere Ehefrau schwer verletzte. Die Motive des Täters, eine lediglich wirtschaftliche Schädigung der Frau oder die Tötung der Frau aus persönlicher Rache oder ein spektakulärer Selbstmord konnten nicht aufgeklärt werden, da sich der Täter während der Untersuchungshaft das Leben genommen hatte.
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