Die Gesundheitskosten und damit die Arbeitskosten in Deutschland laufen bekanntermaßen aus dem Ruder. Neue Gesetze sollten und sollen dazu beitragen, diese Entwicklung zu stoppen oder zumindest einzudämmen. Ob dies gelingt bleibt abzuwarten. Der Prävention wurde dabei in der Vergangenheit insgesamt nicht der Stellenwert beigemessen, den sie in der aktuellen Diskussion, z. B. bei den Vorbereitungen für ein Präventionsgesetz erfährt. Erhoffen sich doch Viele durch eine Stärkung der Prävention einen wesentlichen Beitrag für eine zukünftige Kosteneindämmung. Ob diese Hoffnung für das gesamte Gesundheitssystem berechtigt ist, kann aus heutiger Sicht nicht beweisschlüssig belegt werden. Als Indiz hierfür mag aber die Tatsache dienen, dass derjenige Zweig der Sozialversicherungen, bei dem die Prävention seit jeher maßgeblich verankert ist, nämlich die gesetzliche Unfallversicherung, auf einschlägige Erfolge hinweisen kann. Dies trifft sowohl auf einzelne Präventionsmaßnahmen zu (siehe hierzu z. B. die neue Reihe „Prävention lohnt sich“ in dieser Zeitschrift), als auch auf die Entwicklung des mittleren Beitragssatzes der Berufsgenossenschaften, der im Vergleich zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung seit Jahrzehnten stabil ist bzw. sogar leicht nach unten zeigt.
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