Der zweite Teil der vorliegenden Artikelserie befasst sich mit den besonderen Gefährdungen, wie sie aufgrund der Arbeitsaufgabe und -umgebung beim Arbeiten mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen entstehen können. Die Rechtspflichten des Maschinenbedieners sind weitreichend und können nur dann wahrgenommen werden, wenn sich der Bediener jederzeit verantwortlich verhält. Ohne geeignete Ausbildung ist dies jedoch nicht möglich. Daher kommt der Personalauswahl sowie der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter eine besondere Bedeutung zu. Erfahren Sie nachfolgend mehr über mögliche Risiken und die entsprechenden Schutzmaßnahmen, um fahrbare Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-05 |
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