Personenauffangnetze gibt es in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel auf Baustellen oder auch bei "fliegenden Luftnummern" in Zirkusunternehmen. Für den Baubereich hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft die Regel BGR 179 aufgestellt, die erfüllt werden muss, damit ein Netz als Absturzsicherung dienen kann. Ein historischer Abriss zum praxisgerechten Einsatz von Schutznetzen und Arbeitsplattformnetzen.
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