Die Bestimmung und Abgrenzung der Zuständigkeiten von Berufsgenossenschaften für gewerbliche Unternehmen kann wegen des beständigen wirtschaftlichen Wandels in bestimmten Konstellationen Zweifelsfragen aufwerfen. Auch führt die zunehmende Privatisierung ehemals öffentlicher Unternehmen zu neuen Fragestellungen bei der Zuordnung zu einem gewerblichen oder einem öffentlichen Unfallversicherungsträger. Um solche Grenzfälle nicht kontrovers vor den Sozialgerichten austragen zu müssen, haben die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine neuartige „Schiedsstelle für Katasterfragen“ geschaffen.
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