Bei Zugfahrten fühlt man sich heute in Bezug auf Unfälle relativ sicher. Aber auch hier gibt es Unfälle mit Verletzten und Getöteten. Solche Unfälle stellen für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung oftmals Versicherungsfälle dar. Mittels Zugfahrten werden oftmals Betriebswege zurückgelegt, sowie Fahrten vom oder zum Betrieb. Hier kann es zu sogenannten Wegeunfällen kommen. Geht es um den Weg zum Betrieb oder von diesem nach Hause, bleibt es grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen, in welcher Weise er hier tätig wird, ob er also beispielsweise mit seinem PKW fährt oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wie den Zug oder eine Straßenbahn, U-Bahn usw.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-08 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: