Es gibt Arbeitsplätze mit Gesundheitsrisiken. Bei einer Berufskrankheit hat eine beruflich versicherte Tätigkeit das Leiden verursacht. Welche Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, bestimmt die Bundesregierung. Das Sozialgesetzbuch benennt in SGB VII § 9 die Kriterien. Von einst 11 Berufskrankheiten im 1925 hat sich diese Liste auf mittlerweile mehr als 70 erweitert. Bis ein neues Leiden aufgenommen wird, können allerdings Jahre vergehen: Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankungen zum Beispiel sind erst nach über 50 Jahren als Berufskrankheit anerkannt.
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