Durch das Haushaltsgesetz 1999 hat das Parlament in Rom eine Neuordnung der italienischen Unfallversicherung verabschiedet, deren Ziel die „Verbesserung der Dienstleistungen bei sinkenden Kosten“ ist. Das Gesetz bestätigt die grundlegenden Prinzipien der Unfallversicherung und schließt damit eine Diskussion ab, die zeitweise sogar den Schutz vor Arbeitsrisiken in der öffentlichen Trägerschaft des Landesamtes für Arbeitsunfallversicherung (INAIL) in Frage zu stellen schien.
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