Die Rechtskommentierung erfolgt in Bezug auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV). Die PSA-BV beruht auf europäischen Vorgaben. Konkret handelt es sich um die Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des Art. 16 Abs. 2 RL 89/391/EWG.
Die europäische Richtlinie „über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ wurde durch die PSABV in nationales Recht umgesetzt und trat am 20.12.1996 in Kraft. Ihre nationale Ermächtigungsgrundlage beruht auf den §§ 18, 19 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-10 |
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