Die Arbeitswelt unterliegt einem stetigen Wandel. So sind Bildschirmarbeitsplätze aus dem heutigen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. In den 1990er Jahren wurde dieses damals „neue“ Phänomen der Bildschirmarbeit in der Arbeitswelt auch rechtlich mit in den Arbeitsschutz übernommen. Auf europarechtlicher Ebene bereits 1990 durch die „Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)“ und in nationaler Umsetzung 1996 durch die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“ (Bildschirmarbeitsverordnung), welche Anfang Dezember 2016 außer Kraft getreten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-03 |
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