Dosismodelle gewinnen zunehmenden Einfluss auf die Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts und sogar auf die wissenschaftliche Kausalitätsbeurteilung des Einzelfalls. Der rechtliche Aussagewert dieser Modelle und ihre rechtsdogmatische Einordnung sollen hier analysiert werden. (Nach einem Vortrag zum 16. Duisburger Gutachtenkolloquium am 08.12.1999.)
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