Gentechnische Untersuchungen und Analysen beinhalten eine nicht zu unterschätzende politische Brisanz. Den diesbezüglichen medizinischen Möglichkeiten ist ein gewisses Missbrauchspotenzial nicht abzusprechen. Zugleich müssen aber auch in der Gentechnik neue Chancen gesehen werden, die es im Interesse des einzelnen Menschen zu wahren gilt. Um diesem Spannungsverhältnis gerecht zu werden, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Thematik der genetischen Untersuchungen und Analysen spezialgesetzlich zu regeln. So enthält das „Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen“ (Gendiagnostikgesetz, abgekürzt: GenDG) bereichsspezifische Regelungen, welche auch im Bereich der Arbeitsmedizin zwingend einzuhalten sind. Bei dem GenDG handelt es sich um ein Bundesgesetz, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich hier aus der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 GG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-13 |
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