Belastungen von Innenräumen mit Schadstoffen sind seit einigen Jahren ein vieldiskutiertes Thema und werden als Teil des „Sick-Building-Syndroms“ (SBS) betrachtet. Dabei taucht immer wieder die Frage nach den in solchen Innenräumen anzuwendenden Luftgrenzwerten auf, insbesondere die Frage, ob hier Arbeitsplatzgrenzwerte (z.B. MAK) oder Umweltgrenzwerte zur Beurteilung der Luftqualität heranzuziehen sind. Der Autor empfiehlt, Arbeitsplatzgrenzwerte nur anzuwenden, wenn zwischen den emittierenden und belasteten Arbeitsplätzen ein innerer technologischer Zusammenhang besteht oder die Arbeitsplätze sich im gleichen Raum befinden. In allen anderen Fällen sollten die sich aus dem Umweltrecht ergebenden Innenraum-Richtwerte zur Beurteilung herangezogen werden.
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