Das Recht zu Gefahrstoffen in Europa wurde in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts auf eine völlig neue Grundlage gestellt: Das Inverkehrbringen (Vermarktung) von Gefahrstoffen wird seit 2007 in der REACH-Verordnung geregelt, Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung enthält die CLP-Verordnung, die 2009 in Kraft getreten ist. Diese Regelungen unterliegen einem ständigen Wandel. Im nachfolgenden Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen für die betriebliche Praxis sowie bedeutende Entwicklungen mit einem Schwerpunkt auf den Änderungen seit dem Sommer des vergangenen Jahres. Im ersten Teil geht es um die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-30 |
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