Nicht zuletzt durch die europäische Rahmenvereinbarung der Sozialpartner zu arbeitsbedingtem Stress aus dem Jahr 2004 nimmt die Betrachtung der psychischen Belastung in der öffentlichen Diskussion einen größer gewordenen Raum ein.
Unstrittig ist, dass zielgerichtete Präventionsansätze auf betrieblicher Ebene eine problembezogene, angemessene Herangehensweise voraussetzen, welche im Bedarfsfall zu konkreten Gestaltungshinweisen und zu einer Gefährdungsminderung führt. Eine realistische Sicht setzt auch voraus, dass kein Arbeitsplatz so gestaltet werden kann, dass alle Arbeitnehmer ohne Fehlbeanspruchung daran tätig werden können. Der Einschätzung, unter welchen Umständen eine erkannte psychische Fehlbeanspruchung einzelner Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge (individuell) oder im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (arbeitsaufgabenbezogen) behandelt werden sollte, kommt darüber hinaus eine hohe Bedeutung zu. Ferner sind die großen Unterschiede individueller Beanspruchbarkeit, bei der Ausbildung sowie ergänzender Qualifikationen und hinsichtlich unterschiedlicher persönlicher Eignung zu berücksichtigen. Mit diesen Aussagen ist die Problematik im Umgang mit diesem Thema grob umrissen. Die Beeinflussung dieses schwer greifbaren, hoch sensiblen Spannungsfeldes setzt durchdachte Konzepte und mit Augenmaß betriebene Prävention voraus.
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