Regelmäßige Überprüfungen an Maschinen und Anlagen sind Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Seit die Untersuchung ortsfester Anlagen gesetzlich vorgeschrieben ist, sank die Zahl der Arbeitsunfälle erheblich. Falls aber doch etwas passiert, ist der Betreiber der Maschine in der Pflicht nachzuweisen, dass alle obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt worden sind.
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