Im Anschluss an Teil 1 des Aufsatzes, worin der Autor die Abgrenzung der Produzentenhaftung von der Mängelhaftung des Verkäufers dargestellt, und die deliktische und die Anspruchsgrundlage nach dem ProdHaftG bzgl. der Pflichtenkreise und der dazu Verpflichteten beleuchtet hat, stellt Teil 2 die Anspruchsgrundlagen gegenüber und behandelt unter anderem neben Aspekten des Auslandsbezuges und der Beweislast auch die Frage, ob der Produzent dem durch sein fehlerhaftes Produkt Geschädigten auch dann haftet, wenn das Produkt zuvor von einer Behörde geprüft oder abgenommen worden war.
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